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Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung: Welche Grenze gilt 2026?

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Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung: Welche Grenze gilt 2026?

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    Die Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung wird jedes Jahr angepasst.
    Die Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung wird jedes Jahr angepasst. Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

    Bei der Rente kommt es immer wieder zu Neuerungen und Änderungen. Aktuell bekommen Millionen Rentnerinnen und Rentner durch einen Renten-Zuschlag mehr Geld, gleichzeitig steigt das Renteneintrittsalter. Eine Rentenreform, die die Bundesregierung plant, könnte sogar die Rente mit 70 mit sich bringen. Auch die Beitragsbemessungsgrenze hat sich mit Beginn des Jahres 2026 verändert. Bei welchem Wert sie nun liegt – und was sie überhaupt bedeutet.

    Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung: Was ist das?

    Der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zufolge ist die Beitragsbemessungsgrenze der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Wer mehr als diese Grenze verdient, muss dafür keine zusätzlichen Beiträge zahlen.

    Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst. Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden anhand der Einkommensentwicklung des Vorjahres für das nächste Jahr fortgeschrieben, wie die DRV mitteilt. Als Grundlage für die Rechengrößen im Jahr 2026 ist demnach das endgültige Durchschnittseinkommen aus dem Jahr 2024 zu betrachten.

    Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung: Wie hoch ist die Grenze 2026?

    Die Lohnentwicklung ist für die Berechnung der Sozialversicherungsgrößen entscheidend. Die Löhne stiegen im Jahr 2024 im gesamten Bundesgebiet um 5,4 Prozent, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) informiert. Das hatte zur Folge, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung zum Jahr 2026 auf 8450 Euro monatlich gestiegen ist, wie die DRV in einer Pressemitteilung bekanntgab. Der jährliche Betrag liegt dementsprechend bei 101.400 Euro.

    Die neue Beitragsbemessungsgrenze bedeutet einen Anstieg um 400 Euro im Vergleich zum Vorjahr. 2025 lag die Grenze bei 8050 Euro. Im Jahr 2024 hatte die Grenze bei 7550 Euro gelegen.

    Übrigens: Wichtig ist, dass Rentnerinnen und Rentner nicht vergessen, eine Steuererklärung zu machen. Mit einigen Tipps können Senioren dabei Geld sparen.

    Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung: Wie hoch ist die Grenze 2026?

    In der gesetzlichen Krankenversicherung stieg die Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2026 auf 5812,50 Euro im Monat oder 69.750 Euro jährlich, wie die Bundesregierung bekanntgab. 2025 waren es 5512,50 Euro monatlich. Eine Änderung bei der Krankenversicherung führt außerdem dazu, dass Rentner künftig weniger Geld in der Tasche haben.

    Auch interessant: Die Auszahlungstermine der Rente für das Jahr 2026 stehen bereits fest. Wem die Rente nicht reicht oder wer auch im Ruhestand gerne noch beruflich aktiv sein möchte, der kann weiterhin arbeiten. Bei der Erwerbsminderungsrente ist allerdings Vorsicht vor der Hinzuverdienstgrenze geboten.

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