Rente beantragen und dann in den Ruhestand gehen? Ganz so einfach ist es nicht, wenn Seniorinnen und Senioren nach einem langen Arbeitsleben ihren Lebensabend genießen möchten, denn es gibt einige Dinge, die zuvor erledigt werden müssen. Denn wer etwa wichtige Zeiten nachweisen kann, kann seine Rente deutlich erhöhen.
Was sollte man beachten, bevor man in Rente geht?
Kontenklärung
Um sicher zu gehen, dass alle sogenannten rentenrechtlichen Zeiten, also alle Zeiten, die sich auf den Rentenanspruch und die Höhe auswirken, berücksichtigt werden, sollten Seniorinnen und Senioren sich schon frühzeitig um die Kontenklärung kümmern. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) meldet sich bei Versicherten ab 43 Jahren. „Jeder kann aber auch selbst aktiv werden und jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen“, erklärt Dirk von der Heide, Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Die Rentenauskunft mit dem persönlichen Versicherungsverlauf sollte dann gründlich geprüft und die erforderlichen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten eingereicht werden. „Wenn man Dinge nachreichen will, kann man das selbstverständlich auch noch machen.“ Wenn der Rentenbescheid allerdings ins Haus flattert, müssen Versicherte diesem innerhalb einer Frist von vier Wochen wiedersprechen, falls Ihnen Unregelmäßigkeiten auffallen. Die entsprechenden Belege müssen dann umgehend nachgereicht werden.
Beim Prüfen der Rentenauskunft sollten Versichte laut DRV chronologisch vorgehen. Arbeitsjahre werden ab dem ersten Beitrag und Schul- sowie Studienjahre ab dem 17. Lebensjahr berücksichtigt. „Anhand des zugesandten Verlaufes sollte man Zeile für Zeile prüfen, ob alle Monate und Jahre aufgeführt wurden“, erklärt DRV-Sprecher von der Heide. Wenn keine Nachweise von Schule oder Studium vorliegen, sollte beim Landesschulamt oder der Universität beziehungsweise Hochschule nachgefragt werden.
Übrigens: Der Rentenantrag kann kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Es kommt allerdings immer wieder zur Abzocke mit Anbietern, die auf täuschend echt aussehenden Seiten Geld dafür verlangen.
Kindererziehungszeiten
Kindererziehungszeiten wirken sich positiv auf die Rentenhöhe aus. Versicherte sollten der Deutschen Rentenversicherung also das Formular V0800 sowie die nötigen Geburtsnachweise zukommen lassen. Die DRV stellt denjenigen Elternteil, der das Kind hauptsächlich erzieht, so, als hätte er „Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt“. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge sind Kindererziehungszeiten Pflichtbeiträge, die die Rente erhöhen. So wird ein Ausgleich geschaffen.
Für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, werden einem Elternteil Kindererziehungszeiten von bis zu 36 Monaten gutgeschrieben. Durch die neue Mütterrente III gilt das ab dem 1. Januar 2027 auch für Kinder, die vor 1992 zur Welt kamen. Bislang lag der Anspruch bei maximal 30 Monaten.
Außerdem können auch unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes bis zu zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden.
Wie viel Rente bekomme ich einmal?
Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei der Rentenhöhe, die in der Rentenauskunft angegeben ist, um die Bruttorente handelt. Davon werden unter anderem noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung beträgt laut dem Bundesministerium für Gesundheit 14,6 Prozent. Außerdem erheben Krankenkassen noch einen Zusatzbeitrag von aktuell durchschnittlich 2,9 Prozent. Diese Beiträge werden zur Hälfte von den Rentnerinnen und Rentnern und zur Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt.
Anders sieht es beim Beitrag zur Pflegeversicherung aus. Der allgemeine Beitragssatz beträgt aktuell 3,6 Prozent und muss von den Ruheständlern in vollem Umfang übernommen werden.
Zudem werden noch Steuern von der Rente abgezogen, wenn die Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Ist dem so, kommt es darauf an, in welchem Jahr Versicherte in den Ruhestand gehen.
Folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Besteuerung ausfällt:
| Jahr des Renteneintritts | Anteil der Rente, der besteuert wird, in Prozent | Rentenfreibetrag in Prozent |
|---|---|---|
| Bis 2005 | 50 | 50 |
| 2006 | 52 | 48 |
| 2007 | 54 | 46 |
| 2008 | 56 | 44 |
| 2009 | 58 | 42 |
| 2010 | 60 | 40 |
| 2011 | 62 | 38 |
| 2012 | 64 | 36 |
| 2013 | 66 | 34 |
| 2014 | 68 | 32 |
| 2015 | 70 | 30 |
| 2016 | 72 | 28 |
| 2017 | 74 | 26 |
| 2018 | 76 | 24 |
| 2019 | 78 | 22 |
| 2020 | 80 | 20 |
| 2021 | 81 | 19 |
| 2022 | 82 | 18 |
| 2023 | 82,5 | 17,5 |
| 2024 | 83 | 17 |
| 2025 | 83,5 | 16,5 |
| 2026 | 84 | 16 |
| 2027 | 84,5 | 15,5 |
| 2028 | 85 | 15 |
| 2029 | 85,5 | 14,5 |
| 2030 | 86 | 14 |
| 2031 | 86,5 | 13,5 |
| 2032 | 87 | 13 |
| 2033 | 87,5 | 12,5 |
| 2034 | 88 | 12 |
| 2035 | 88,5 | 11,5 |
| 2036 | 89 | 11 |
| 2037 | 89,5 | 10,5 |
| 2038 | 90 | 10 |
| 2039 | 90,5 | 9,5 |
| 2040 | 91 | 9 |
| 2041 | 91,5 | 8,5 |
| 2042 | 92 | 8 |
| 2043 | 92,5 | 7,5 |
| 2044 | 93 | 7 |
| 2045 | 93,5 | 6,5 |
| 2046 | 94 | 6 |
| 2047 | 94,5 | 5,5 |
| 2048 | 95 | 5 |
| 2049 | 95,5 | 4,5 |
| 2050 | 96 | 4 |
| 2051 | 96,5 | 3,5 |
| 2052 | 97 | 3 |
| 2053 | 97,5 | 2,5 |
| 2054 | 98 | 2,0 |
| 2055 | 98,5 | 1,5 |
| 2056 | 99 | 1 |
| 2057 | 99,5 | 0,5 |
| 2058 | 100 | 0 |
Wer also zum Beispiel 2026 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Rente versteuern. Liegt dieser Betrag dann über dem Grundfreibetrag 2026 von 12.348 Euro, müssen Versicherte tatsächlich Steuern zahlen.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren