Rund zehn Prozent der Menschen in Deutschland haben eine Behinderung. Laut des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gelten 7,8 Millionen von ihnen als schwerbehindert. Meistens werden die Behinderungen im Laufe des Lebens erworben, hauptsächlich durch Unfälle oder bestimmte Krankheiten. Wer die Rente für schwerbehinderte Menschen beziehen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss nachgewiesen werden, dass er oder sie schwerbehindert ist. Wie das funktioniert, erfahren Sie im Artikel.
Rente mit Schwerbehinderung: Ab wann gilt man als schwerbehindert?
Als schwerbehindert gilt man, wenn mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 vorliegt, wie der DGB mitteilt. Eine Schwerbehinderung kann körperliche, geistige und seelische Funktionen einschränken. Der Grad der Behinderung (von 20 bis 100) gibt an, wie stark das der Fall ist.
Wichtig zu wissen: Mehrere Beeinträchtigungen können den Grad der Behinderung zwar erhöhen, aber sie werden nicht einfach addiert. Zum Beispiel wird also ein GdB von 20 wegen mittelgradigem Stottern und ein GdB von 40 wegen Neurodermitis nicht automatisch zu einem GdB von 60, sondern das wird für jeden Einzelfall individuell gewichtet.
Übrigens: Menschen mit einer Schwerbehinderung können unter Umständen mit 63 Jahren in Rente gehen. Eine Rente mit 61 Jahren ist allerdings nicht möglich.
Rente für schwerbehinderte Menschen: Wie kann man die Schwerbehinderung nachweisen?
Eine Schwerbehinderung wird durch einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis nachgewiesen. Für die Feststellung muss laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund ein Antrag beim Versorgungsamt oder einer nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt werden.
Das ist formlos möglich mit dem Satz „Hiermit beantrage ich die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft“. Das Versorgungsamt schickt Betroffenen daraufhin ein mehrseitiges Formular. Eventuell muss auch ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden. Mithilfe dieser Informationen wird dann festgestellt, ob eine Schwerbehinderung vorhanden ist und welchen Grad der Behinderung der oder die Versicherte hat.
Sollten dem Versorgungsamt die Informationen für eine Entscheidung nicht ausreichen oder wird Einspruch gegen die Einstufung eingelegt, kann das Amt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst anordnen.
Ab einem GdB von mindestens 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Dieser kann zeitlich befristet sein, etwa bei einer akuten Erkrankung. Wenn die Behinderung dauerhaft ist, zum Beispiel beim Verlust eines Armes, kann der Ausweis dauerhaft gelten.
Übrigens: Wer bereits in Rente ist und plötzlich schwerbehindert wird, kann die Rentenart noch wechseln. Rentner mit einer Schwerbehinderung haben steuerliche Vorteile.
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