Guter Rutsch ins neue Jahr? Von wegen! Für viele Beamte begann das neue Jahr 2026 nicht gerade optimal. Bereits im Januar landete deutlich weniger Nettogehalt auf dem Konto als erwartet – ein unvorhersehbares Minus zum Jahresstart. Doch was war der Grund für die Gehaltseinbußen?
Januar 2026: Warum erhalten Beamte weniger Gehalt?
Das Jahr 2026 begann für viele Beamte mit einer unerfreulichen Überraschung: Im Januar fiel das Nettogehalt teilweise deutlich niedriger aus als sonst. Doch woran liegt das? Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt, war eine Panne im System für das geringere Einkommen verantwortlich. Offenbar kam es bei der Übermittlung von Daten zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen an die Arbeitgeber zu Problemen. Die Höhe dieser Beiträge wird von den Versicherungen an die Finanzbehörden gemeldet und von dort als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale an die Arbeitgeber übermittelt. Eine technische Störung beim Bundeszentralamt verhinderte diese Übermittlung jedoch in einigen Fällen.
Infolge der Störung konnten die entsprechenden Beitragswerte laut dem Steueramt nicht, verspätet oder nur unvollständig bereitgestellt werden. Dadurch konnten bei einigen Dienststellen – insbesondere dort, wo die Gehälter vorschüssig ausgezahlt werden – in der Gehaltsabrechnung für Januar 2026 wichtige Vorsorgeaufwendungen nicht korrekt berücksichtigt werden. Da die Vorsorgeaufwendungen steuerlich nicht angerechnet wurden, mussten Betroffene im Januar mehr Lohnsteuer zahlen als eigentlich vorgesehen. Folglich fiel das Nettogehalt niedriger aus.
Niedrigeres Gehalt: Welche Beamten sind betroffen?
Im Januar 2026 erhalten zahlreiche Beamte in Deutschland weniger Gehalt. Betroffen sind nach Angaben des baden-württembergischen Finanzministeriums alle Personen, deren Bezüge im Voraus ausgezahlt werden. Dazu zählen:
- Beamte
- Richter
- Versorgungsempfänger
Wie stark das Gehalt im Januar tatsächlich sinkt, lässt sich nicht pauschal beziffern. Nach Angaben des Finanzministeriums hängt die Höhe von den individuellen Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ab.
Wie bekommen Betroffene ihr Geld zurück?
Durch die Panne beim Bundeszentralamt für Steuern fällt das Gehalt im Januar 2026 für viele Beamte niedriger aus. Doch wie geht es weiter? Müssen Betroffene selbst aktiv werden, um das Geld zurückzubekommen? Laut dem Finanzministerium ist es nicht nötig, eigenständig zu handeln. Briefe an das Landesamt für Besoldung oder das Finanzamt sollten nicht geschickt werden – beide Stellen könnten die Korrektur ohnehin nicht veranlassen.
Für den Monat Januar ist, wie das Steueramt betont, eine nachträgliche Anpassung in den meisten Fällen auch nicht möglich. Stattdessen wird die rückwirkende Korrektur des Lohnsteuerabzugs durch die Arbeitgeber vorgenommen. Wer also im Januar zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, bekommt diese bei der nächsten Gehaltsauszahlung im Februar 2026 automatisch erstattet – ganz ohne eigenen Aufwand.
Bekommen Beamte im Februar 2026 auch weniger Gehalt?
Die technische Störung beim Bundeszentralamt für Steuern konnte mittlerweile behoben werden. Laut Angaben des Steueramts wurden die fehlerhaften Daten bereits identifiziert und korrigiert, sodass für die Gehaltsabrechnungen im Februar 2026 keine weiteren Probleme zu erwarten sind.
Für die Betroffenen bedeutet das: Das Gehalt im Februar wird wie gewohnt in voller Höhe überwiesen. Zusätzlich wird die zu viel gezahlte Lohnsteuer aus dem Januar automatisch zurückerstattet. Damit können sich die Betroffenen im Februar 2026 über ein Plus im Gehalt freuen.
Gehalt für Beamte 2026: Warum kann es dennoch weiter sinken?
Ab Januar 2026 kann sich jedoch eine weitere Änderung negativ auf das Einkommen von Beamten auswirken: Die sogenannte Mindestvorsorgepauschale entfällt. Diese Pauschale legte laut dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) bislang fest, welcher Mindestbetrag steuerlich als Altersvorsorge berücksichtigt wurde – unabhängig von den tatsächlich gezahlten Beiträgen. Mit ihrem Wegfall wird nun ausschließlich das angerechnet, was wirklich eingezahlt wird. Das kann insbesondere Beschäftigte mit freier Heilfürsorge treffen. Ohne die Pauschale steigt so die monatliche Steuerlast und das Nettogehalt sinkt entsprechend.
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