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Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld

Wer kann Wohngeld beantragen?

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    Die Miete kann für Personen mit geringem Einkommen zur Belastung werden. Dann kann der Staat mit Wohngeld unterstützen.
    Die Miete kann für Personen mit geringem Einkommen zur Belastung werden. Dann kann der Staat mit Wohngeld unterstützen. Foto: Janet Worg, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Das Wohngeld ist in Deutschland ein staatlicher Zuschuss, um seine Wohnkosten zu decken, wenn das eigene Einkommen zu gering ist. Aber nicht alle haben Anspruch auf diese Hilfe. Wer Wohngeld beantragen kann und welche Voraussetzungen gelten, erfahren Sie hier.

    Wer kann Wohngeld beantragen?

    Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auf seiner Website informiert, können „Bürgerinnen und Bürger, die tagtäglich arbeiten gehen, aber nicht ausreichend Einkommen zur Verfügung haben, um die Kosten fürs Wohnen bezahlen zu können“, einen Antrag auf Wohngeld stellen. Auch Rentnerinnen und Rentner sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen können Wohngeld beantragen. Studierende können Wohngeld erhalten, wenn sie dem Grunde nach keinen BAföG-Anspruch haben – dies muss in der Praxis oft durch einen BAföG-Bescheid nachgewiesen werden. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld können ergänzen Wohngeld beantragen.

    Laut BMWSB erhalten vor allem Menschen mit einer geringen Rente, Alleinerziehende und Menschen, die trotz Mindestlohn gut haushalten müssen, die staatliche Unterstützung. Mieter einer Wohnung können Wohngeld beantragen, aber auch Eigentümer können es in Form des sogenannten Lastenzuschusses bekommen.

    Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

    Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Wohngeld zu bekommen, wie der Familienratgeber der Aktion Mensch informiert.

    Auch Studierende können unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wohngeld stellen, allerdings erhalten sie, wenn sie BAföG-berechtigt sind, in der Regel kein Wohngeld, ebenso wie Azubis mit Anspruch auf BAB.

    Ob und welchen Anspruch Sie haben, können Sie für eine erste Einschätzung mithilfe eines Online-Rechners des Ministeriums ermitteln. Den Antrag stellen Sie dann bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Kommune – am besten frühzeitig, gerade wenn absehbar ist, dass Ihr Haushaltseinkommen unter die maßgebliche Grenze fällt, zum Beispiel durch Renteneintritt oder Gehaltskürzungen. Wohngeld wird in der Regel für ein Jahr bewilligt, beginnend ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde, informiert der Sozialverband Deutschland.

    Übrigens: Auch Werbungskosten haben einen Einfluss auf die Höhe des Wohngelds.

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