Ein Platz im Pflegeheim ist teuer – das wissen viele Angehörige und Pflegebedürftige. Die Kosten für Unterbringung, Pflege und Verpflegung können schnell das eigene Einkommen oder die Rente übersteigen. Betroffenen kann es dann finanziell genauso gehen wie Menschen, die Anspruch auf Wohngeld haben. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) steht die Leistung nämlich Menschen mit geringem Einkommen und hohen Wohnkosten zu und soll dafür sorgen, dass sie nicht in die Grundsicherung rutschen. Doch kann man Wohngeld eigentlich auch beantragen, wenn man in einem Pflegeheim lebt?
Wohngeld und Pflege: Geht das?
Wohngeld ist eine Leistung, die dabei unterstützen soll, einen Teil der Wohnkosten für Mieter oder Eigentümer zu decken. Wer also zu Hause gepflegt wird und die Kosten nicht vollständig aus eigenen Mitteln stemmen kann, kann unter Umständen Wohngeld beantragen.
Laut der Verbraucherzentrale wird das Einkommen und Vermögen bei der Antragstellung geprüft und muss angegeben werden. In bestimmten Fällen – etwa wenn pflegebedürftige Menschen einen Grad der Behinderung (GdB) haben – können jedoch Freibeträge nach Paragraf 17 Wohngeldgesetz (WoGG) geltend gemacht werden. In diesen Fällen kann ein jährlicher Freibetrag in Höhe von 1800 Euro abgezogen werden:
- Bei einer Schwerbehinderung mit einem GdB von 100.
- Bei einer Schwerbehinderung mit einem GdB unter 100, wenn die betroffene Person gleichzeitig häuslich oder in einer Tagespflege oder Kurzzeitpflege gepflegt wird.
Wohngeld wird in der Regel nur dann gezahlt, wenn keine anderen Leistungen bezogen werden. Hierunter fällt etwa die Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung und Hilfe zur Pflege, da bei diesen Leistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden, wie die Verbraucherzentrale erklärt.
Wohngeld: Kann man es im Pflegeheim beantragen?
Einen speziellen Fall stellt Wohngeld im Pflegeheim dar. Laut der Verbraucherzentrale richtet sich die Höhe des Wohngeldes im Pflegeheim nicht nach der tatsächlichen Miete, sondern nach dem Mietniveau der Region, in der sich das Heim befindet. Entscheidend ist die sogenannte Mietenstufe des jeweiligen Wohnortes. Für die Berechnung wird laut § 9 Absatz 3 Satz 2 WoGG und § 12 Absatz 1 und Absatz 6 WoGG der Höchstbetrag dieser Mietenstufe angesetzt. Das bedeutet: Die tatsächliche Miete muss nicht angegeben werden.
Damit ein Antrag auf Wohngeld im Heim bearbeitet werden kann, müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offengelegt werden. In vielen Bundesländern gibt es dafür spezielle Formulare – den sogenannten Wohngeldantrag für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, so die Verbraucherzentrale. Zusätzlich ist eine Bestätigung der Heimleitung notwendig. Diese wird meist direkt auf dem Antragsformular ausgefüllt und enthält Angaben zum Wohnraum, also beispielsweise die Größe oder die Lage des Zimmers innerhalb des Pflegeheims.
Wer Wohngeld beantragen möchte, sollte sich an die örtliche Wohngeldstelle wenden. Diese prüft individuell, ob ein Anspruch besteht, und unterstützt bei der Antragstellung. Sollte der Antrag nicht genehmigt werden, können der Verbraucherzentrale zufolge andere Hilfen beantragt werden. In einigen Bundesländern gibt es zum Beispiel das Pflegewohngeld, mit dem die Investitionskosten im Pflegeheim übernommen werden.
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