Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Umbau des Sozialsystems: Könnten Wohngeld, Bürgergeld und Kinderzuschlag bald gebündelt werden?

Wohngeld

Könnten Wohngeld, Bürgergeld und Kinderzuschlag bald gebündelt werden?

  • |
  • |
  • |
  • |
    Aus drei mach eins? Geht es nach der Sozialstaatskommission, könnten Wohngeld, Bürgergeld und der Kinderzuschlag gebündelt werden. Oberste Priorität hat dabei die Digitalisierung.
    Aus drei mach eins? Geht es nach der Sozialstaatskommission, könnten Wohngeld, Bürgergeld und der Kinderzuschlag gebündelt werden. Oberste Priorität hat dabei die Digitalisierung. Foto: hakinmhan, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Drei Anträge, drei Behörden. So sieht es bisher oft in der deutschen Verwaltung aus, wenn Bürgerinnen und Bürger Wohngeld, Bürgergeld oder Kinderzuschlag beantragen wollen – zum Leidwesen aller Beteiligten. Bereits im August 2025 rief Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales, deshalb eine Sozialstaatskommission ins Leben. Ihr Auftrag laut Bas' Ministerium: nicht weniger als den bestehenden Sozialstaat grundlegend zu reformieren.

    Nun, Ende Januar 2026, präsentierte die Kommission ihre Ergebnisse in einem 50-seitigen Abschlussbericht, der unserer Redaktion vorliegt. Eine zentrale Idee: Wohngeld, Bürgergeld und Kinderzuschlag sollen gebündelt werden. Was ist bisher zu den Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt?

    Wohngeld, Kinderzuschlag und Bürgergeld: Was soll sich bei der Beantragung ändern?

    Der Status quo ist, dass Bürgerinnen und Bürger bei mehr als einer beantragten Sozialleistung ihre Daten bei verschiedenen Behörden mehrfach angeben müssen. Es findet kaum digitaler Datenaustausch zwischen den zuständigen Stellen statt. Wenn es nach der Sozialstaatskommission geht, soll sich das schnellstmöglich ändern. Im Bericht heißt es: „Die Kommission ist sich bewusst, dass die Umsetzung der vorgeschlagenen Reformen einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt darstellt und fachlich sehr anspruchsvoll ist.“ Sie kommt aber auch zu dem Schluss, dass viele Maßnahmen „zügig realisiert und schnell wirksam werden können“, auch ohne gesetzliche Anpassungen.

    Zukünftig soll die Anzahl der zuständigen Behörden nach den Vorschlägen der Kommission von vier auf zwei reduziert werden. Getrennt würde nach Erwerbsfähigkeit. Für die grundsätzlich Erwerbsfähigen sollen die Jobcenter, für nicht Erwerbsfähige die kommunalen Sozialämter zuständig sein. Wer bisher nur von Wohngeldstellen betreut wurde, müsste einer der beiden Kategorien zugeordnet werden. Sozialleistungen wie das Bürgergeld, das ab Mitte des Jahres mit einer Reform zur Grundsicherung werden soll, der Kinderzuschlag und das Wohngeld sollen zusammengeführt werden. Geschaffen werden soll eine „einheitliche digitale Infrastruktur für alle Sozialleistungen“, heißt es in dem Bericht. Durch digitalen Datenaustausch könnte also Doppelarbeit vermieden werden.

    Voraussetzungen: Wie können Wohngeld, Bürgergeld und Kinderzuschlag gebündelt werden?

    Wie aus einer Mitteilung der Deutschen Presseagentur (dpa) hervorgeht, zeigte sich Bundesministerin Bas zuletzt optimistisch für durchgreifende Verbesserungen. Demnach solle der 50-seitige Abschlussbericht „nicht in der Schublade verschwinden“, sondern als „zentraler Wegweiser für die kommenden Jahre“ dienen. Darüber hinaus kündigte sie eine schnelle Beratung der Vorschläge der entsprechenden Kommission an. Bei den Vertreterinnen von Bund, Ländern und Kommunen sei ein gemeinsamer „Spirit“ entstanden. Dieses „Momentum“ wolle man nutzen.

    Neben einer digitalen Infrastruktur schlägt die Kommission vor, ein digitales Sozialportal aufzubauen. Dort sollen Bürgerinnen und Bürger auf sämtliche Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen zugreifen können. Dann wäre es möglich, Prozesse zu beschleunigen, indem sowohl Anträge als auch Zahlungen oder die Ansicht von Bescheiden an einem Ort gebündelt werden. Diese Reformvorschläge wären laut der Kommission bereits im bestehenden Rechtsrahmen umsetzbar.

    Um eine komplett einheitliche Verwaltungsstruktur zu schaffen, bedarf es allerdings einer Grundgesetzänderung. Denn aktuell ist in Artikel 91e GG vorgeschrieben, dass Bund, Länder und Kommunen mit getrennten Zuständigkeiten arbeiten. Um das zu ändern, schlägt die Kommission in ihrem Bericht vor, dass eine Grundgesetzänderung schnellstmöglich angestrebt werden sollte.

    Dass bis zur Umsetzung der Reform aber noch einige Zeit vergehen dürfte, ist auch Bas bewusst: „Das wird so schnell nicht gehen, vor allem weil ein großer Digitalisierungsprozess dahintersteht.“ Gleichzeitig betonte die Ministerin laut dpa, wie wichtig ein strukturiertes Vorgehen sei: „Wir sollten das jetzt auch nicht zu schnell machen, sondern es muss jetzt auch vernünftig werden.“

    Welche Auswirkungen hätte eine Sozialreform auf Leistungsempfänger?

    Wichtig ist zu sagen, dass es nicht nur darum geht, Doppelarbeit innerhalb der Behörden zu vermeiden, sondern die Vorschläge der Kommission eine systematische Schlechterstellung bestimmter Gruppen vermeiden sollen. Ziel ist es, stärkere Arbeitsanreize zu schaffen, indem besonders niedrige Einkommen stärker auf Transferleistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld angerechnet werden können. Steigt das eigene Einkommen, soll die Transferentzugsrate – also wie stark die Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet werden – sinken. Der Grundfreibetrag soll von bisher 100 Euro auf 50 Euro halbiert werden.

    Derzeit ist es so, dass manche Teilzeitbeschäftigte kaum einen Anreiz haben, ihre Stunden zu erhöhen, da das höhere Einkommen so stark auf Wohngeld oder Bürgergeld angerechnet wird, dass nur wenig hängen bleibt. Mit den Reformvorschlägen soll sich das ändern. Wer mehr arbeitet, profitiert auch mehr.

    Übrigens: Wohngeld kann aktuell bei den örtlichen Wohngeldstellen beantragt werden. Anspruch hat, wer Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ist und dessen Einkommen nicht ausreicht, um für die Wohnkosten aufzukommen. Wer einen Antrag auf Wohngeld stellt, kann es frühestens ab dem Zeitpunkt bewilligt bekommen, zu dem der Antrag gestellt wurde. Die Vermögensgrenze, bis zu der man Wohngeld erhalten kann, liegt für das erste Haushaltsmitglied bei 60.000 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied bei 30.000 Euro.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren