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Wohngeld ohne deutschen Pass: Kann man die Sozialleistung trotzdem bekommen?

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Wohngeld ohne deutschen Pass: Kann man die Sozialleistung trotzdem bekommen?

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    Der deutsche Sozialstaat greift Menschen unter die Arme, die sich trotz einer Beschäftigung ihre Miete – oder auch die monatliche Zahlung des Kredites für ihre Immobilie – nicht mehr leisten können. Die staatliche Sozialleistung, die für diese Personengruppe geschaffen wurde, ist das Wohngeld. Doch steht die Leistung auch Menschen offen, die keinen deutschen Pass besitzen? Die Rechtslage ist eindeutig.

    Wer kann grundsätzlich Wohngeld bekommen?

    Ein Wohngeld-Antrag kann auch von ausländischen Personen gestellt werden.
    Ein Wohngeld-Antrag kann auch von ausländischen Personen gestellt werden. Foto: Stockfotos-MG, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wer Wohngeld erhalten kann, ist im Wohngeldgesetz (WoGG) festgehalten. In § 1 ist zu lesen, dass das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses „der wirtschaftlichen Sicherung“ des „angemessenen und familiengerechten Wohnens“ dient. Berechtigt ist im Grundsatz jede Person, die zwar arbeiten geht, aber nicht genug verdient, um Miete oder Kredit zu bezahlen. Außerdem können Rentnerinnen und Rentner einen Antrag stellen. Ob tatsächlich eine Berechtigung besteht, hängt letztlich von der genauen Höhe des Einkommens und der Wohnsituation ab. Die Stellung eines Antrages kann sich lohnen, denn laut der Verbraucherzentrale nehmen Hunderttausende in Deutschland ihren Wohngeld-Anspruch bislang nicht wahr.

    Auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die in Deutschland leben, können einen Anspruch auf Wohngeld haben, wie aus dem WoGG hervorgeht. Es müssen allerdings gewisse Bedingungen erfüllt sein.

    Sind Menschen ohne deutschen Pass für Wohngeld berechtigt?

    Alle ausländischen Personen, die unter § 2 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes fallen, sind unter Umständen für Wohngeld berechtigt. Im Gesetzestext lautet die Definition: „Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.“ Im § 3 des WoGG sind die Voraussetzungen beschrieben, die gegeben sein müssen, damit Menschen ohne deutschen Pass Wohngeld erhalten.

    Nicht verhandelbar ist die Bedingung, dass sich die Personen tatsächlich im Bundesgebiet befinden und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Für einen Anspruch auf die Sozialleistung muss laut dem WoGG außerdem eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

    • Ein Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU.
    • Eine Duldung oder ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz.
    • Ein Recht auf Aufenthalt nach einem völkerrechtlichen Abkommen.
    • Eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz.
    • Eine Rechtsstellung eines heimatlosen Ausländers im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet.
    • Eine Befreiung aufgrund einer Rechtsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels.

    Personen ohne deutschen Pass: Wann wird kein Wohngeld bewilligt?

    Aus dem Wohngeldgesetz geht auch hervor, dass ausländische Personen nicht wohngeldberechtigt sind, wenn sie „durch eine völkerrechtliche Vereinbarung von der Anwendung deutscher Vorschriften auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit befreit“ sind.

    Bei einer weiteren Personengruppe herrscht hingegen keine umfassende Klarheit: Ausländische Personen, auf die eine der folgenden Szenarien zutrifft, seien „in der Regel nicht“ für die Leistung berechtigt.

    • Der Besitz eines Aufenthaltstitels zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes.
    • Der Besitzt eines Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet nach § 20 des Aufenthaltsgesetzes.
    • Der Besitz einer nach § 20a des Aufenthaltsgesetzes zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst nach § 19e des Aufenthaltsgesetzes oder für ein studienbezogenes Praktikum nach § 16e des Aufenthaltsgesetzes.

    Was bedeuten die Gesetzestexte?

    Ein deutscher Pass ist nicht nötig, um Wohngeld zu beantragen. Allerdings können ausländische Personen die Sozialleistung nur dann erhalten, wenn sie ein Recht auf den Aufenthalt in Deutschland haben und ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verschoben haben. Ist das gegeben, kommt es auf den Einzelfall an.

    Auch interessant: Dem Antrag auf Wohngeld müssen einige Unterlagen angefügt werden. Darunter fallen Einkommensnachweise, aber auch eine Meldebestätigung und der Personalausweis.

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