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Wohngeld und Kinderzuschlag: Werden die Leistungen zusammen ausgezahlt?

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Wohngeld und Kinderzuschlag: Werden die Leistungen zusammen ausgezahlt?

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    In Deutschland gibt es verschiedene staatliche Leistungen, die Familien mit geringem Einkommen entlasten sollen. Dazu zählen unter anderem das Wohngeld und der Kinderzuschlag. Beide richten sich an Haushalte, die zwar ein Einkommen haben, dessen Höhe jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken. Das Wohngeld ist dabei laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Mieter oder Eigentümer. Seine Höhe hängt von verschiedenen Faktoren – wie dem Gesamteinkommen, der Anzahl an Haushaltsmitgliedern und der Höhe der Miete oder Belastung – ab.

    Den Kinderzuschlag können laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) Eltern erhalten, die ein geringes Einkommen und mindestens ein Kind bis zu dem Alter von 25 Jahren haben, das im Haushalt lebt, und für das auch Kindergeld bezogen wird. Es gibt dabei eine Mindesteinkommensgrenze, die erreicht werden muss, um Anspruch zu haben. Der Kinderzuschlag beträgt maximal 297 Euro pro Kind.

    Inwiefern beide Leistungen gleichzeitig bezogen werden können und ob diese zusammen ausgezahlt werden, lesen Sie hier.

    Wohngeld und Kinderzuschlag: Kann man beide Leistungen beziehen?

    Nach Angaben des BMWSB können Wohngeld und Kinderzuschlag gleichzeitig bezogen werden, da es sich um vorrangige Leistungen nach dem SGB II handelt. Das bedeutet: Sie müssen vor dem Bürgergeld oder anderen nachrangigen Hilfen beantragt und ausgeschöpft werden, sofern sie geeignet sind, eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verringern. Ein Informationsflyer der Familienkasse weist zudem darauf hin, dass es für Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen finanziell oft günstiger ist, Wohngeld und Kinderzuschlag parallel zu nutzen, als Bürgergeld zu beziehen.

    Damit beide Leistungen gewährt werden können, müssen die Anträge gleichzeitig gestellt werden. Die Wohngeldstelle und die Familienkasse der BA stimmen sich dabei laut der Online-Plattform leistungslotse.com automatisch ab, da die Bewilligung des Kinderzuschlags von der Entscheidung über das Wohngeld abhängt.

    Wohngeld und Kinderzuschlag: zwei staatliche Leistungen zur finanziellen Unterstützung von Familien.
    Wohngeld und Kinderzuschlag: zwei staatliche Leistungen zur finanziellen Unterstützung von Familien. Foto: Jean-Luc Flémal - BE, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Auch wenn die Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) angekündigt hat, das Wohngeld künftig enger mit dem Kinderzuschlag zu verknüpfen, gilt derzeit: Es sind zwei separate Anträge bei unterschiedlichen Behörden erforderlich, um die Ansprüche prüfen zu lassen und die Leistungen zu erhalten. Aber was bedeutet das für die Auszahlung? Werden die Leistungen an Personen, die beide erhalten können, auch zusammen ausgezahlt?

    Werden Wohngeld und Kinderzuschlag zusammen ausgezahlt?

    Da das Wohngeld und der Kinderzuschlag von verschiedenen Behörden – der zuständigen Wohngeldstelle und der Familienkasse – abgewickelt werden, erfolgt auch die Überweisung der Leistung durch sie. Selbst wenn jemand beide Leistungen gleichzeitig bezieht, werden sie also nicht zusammen ausgezahlt.

    Die Zeitpunkte der Überweisung können sogar recht weit auseinander liegen: Das Wohngeld wird laut Wohngeldgesetz (WoGG) im Voraus ausgezahlt, also in der Regel am Monatsende für den kommenden Monat. Der Kinderzuschlag wird laut der Bundesagentur für Arbeit zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, wobei der Termin von der Endziffer der Kindergeldnummer abhängt: Je niedriger die Endziffer, desto früher und je höher die Ziffer, desto später im Monat erfolgt die Überweisung.

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