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Wohngeld und Rundfunkbeitrag: Ist eine „GEZ-Befreiung“ möglich?

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Wohngeld und Rundfunkbeitrag: Ist eine „GEZ-Befreiung“ möglich?

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    Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
    Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

    Die meisten Haushalte in Deutschland müssen den Rundfunkbeitrag zahlen, der umgangssprachlich auch „GEZ-Gebühr“ genannt wird. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,36 Euro im Monat. Zum 1. Januar sollte er auf 18,93 Euro erhöht werden, doch die Bundesländer schafften dafür nicht die nötige Grundlage, wie auf rundfunkbeitrag.de nachzulesen ist.

    Wo eine Regel, da auch Ausnahmen. Manche Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Ist das auch für die Personen der Fall, die Wohngeld erhalten?

    Wohngeld: Ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich?

    Das Wohngeld stellt eine Sozialleistung dar, eine Grundlage für eine Befreiung von den GEZ-Gebühren ist damit theoretisch gegeben. Allerdings gehört das Wohngeld nicht zu den Sozialleistungen, bei denen eine solche möglich ist. „Empfänger von Arbeits­losen­geld I, Wohn­geld oder Über­gangs­geld haben keinen An­spruch auf eine Be­freiung“, schreibt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice auf seiner Website.

    Unter der Berufung auf Wohngeld können Sie sich also nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Laut dem Beitragsservice erfüllen nur Empfängerinnen und Empfänger der folgenden Sozialleistungen die Bedingungen für eine Befreiung von der GEZ-Gebühr:

    • Bürgergeld
    • Grundsicherung im Alter
    • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder dem Sozialgesetzbuch
    • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz 
    • Ausbildungsgeld, wenn die Empfängerinnen und Empfänger nicht bei den Eltern wohnen
    • Berufs­aus­bildungs­beihilfe und Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG)
    • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz
    • Pflegegeld oder Teilhabegeld
    • Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG
    • Blinden­hilfe 

    Vom Rundfunkbeitrag können sich außerdem Personen befreien lassen, die einen Freibetrag wegen Pflegebedürftigkeit zuerkannt bekommen haben. Zudem sind Volljährige zur GEZ-Befreiung berechtigt, die „im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Ein­richtung leben“, erklärt der Beitragsservice.

    Auch interessant: Viele Rentner haben Anspruch auf Wohngeld. Seit Beginn des Jahres 2025 gilt das sogar für noch mehr als zuvor.

    Ausnahmen bei der Befreiung von GEZ-Gebühren

    Ausnahmen können auch bei Personen gelten, die keine der oben aufgelisteten Sozialleistungen erhalten, da ihre Einkünfte über der Bedarfsgrenze liegen. Ein sogenannter Härtefall liegt in diesem Zuge aber nur dann vor, wenn das eigene Einkommen den eigenen sozialen Bedarf „um weniger als die Höhe des monat­lichen Rund­funk­beitrags von 18,36 Euro“ überschreitet, klärt der Beitragsservice auf.

    Auch Personen, die auf eine der oben aufgelisteten Sozialleistungen verzichten, obwohl ein Anspruch bestehen würde, können demnach eine Härtefallbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen dafür: Sie haben eine der Sozialleistungen beantragt, diese wurde Ihnen bewilligt und Sie haben in der Folge schriftlich auf die Leistung verzichtet. Dem Antrag auf Härtefallbefreiung müssen Sie den Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung anhängen.

    Auch für Studierende gibt es eine Ausnahme, zumindest für manche. Vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können Sie sich, wenn Sie studieren, allerdings keine Berechtigung auf BAföG haben, da Sie die Förderungshöchstdauer überschritten haben oder sich in einem Zweitstudium befinden. In diesen Szenarien kommen laut dem Beitragsservice Härtefallbefreiungen in Betracht, es kommt allerdings auf den Einzelfall an.

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