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Kötz: Neue Verordnung: Bürger in Kötz müssen Unkraut von Gehwegen entfernen

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Neue Verordnung: Bürger in Kötz müssen Unkraut von Gehwegen entfernen

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    Raus damit! Dieser Löwenzahn bringt zwar Grün ins Grau, aber er hat in der Ritze zwischen Straße und Entwässerungsrinne den falschen Platz.  Der Kötzer Gemeinderat befasste sich mit dem Säubern von Gehwegen und Straßen.
    Raus damit! Dieser Löwenzahn bringt zwar Grün ins Grau, aber er hat in der Ritze zwischen Straße und Entwässerungsrinne den falschen Platz. Der Kötzer Gemeinderat befasste sich mit dem Säubern von Gehwegen und Straßen. Foto: Irmgard Lorenz

    Für die nächsten 20 Jahre soll sie gelten, die im Gemeinderat einstimmig beschlossene Verordnung über das Sauberhalten der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Sie regelt, inwiefern Anlieger Gehweg und Straße vor ihrem Grundstück pflegen müssen. Vieles ist dort schon genau geregelt. Und doch könnte die Verordnung bald schon wieder geändert werden.

    Denn der Kötzer Bauausschuss könnte sich auf Anregung aus dem Gemeinderat demnächst noch mit der Frage befassen, inwieweit die Bürger auch für das Unkraut an Bordsteinen zuständig sind. Festgelegt wurde, dass Anlieger nicht mehr jeden ersten Samstag im Monat, sondern nur nach Bedarf den Gehweg und die Rinne oder je nach Klassifizierung der Straße nur einen Streifen entlang ihres Grundstücks säubern müssen.

    Sah die Mustersatzung vor, dass bei wenig befahrenen Straßen die halbe Straßenbreite zu reinigen ist, wenn es keinen Gehweg gibt, so haben die Kötzer Gemeinderäte dies auf einen 1,50 Meter breiten Streifen reduziert. Sie müssen "Kehricht, Schlamm und sonstigen Unrat" entfernen, im Herbst auch Laub.

    Gemeinderat: Viele kaputte Bordsteine in Kötz

    Außerdem schreibt die Verordnung vor, dass die Bürger Gehwege, Radwege und gegebenenfalls Teile der Fahrbahn auch von Gras, Moos und Wildwuchs befreien müssen, "soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst". Hier hakte Gemeinderat Norbert Ritter ein. Es gebe viele kaputte Bordsteine in der Gemeinde, nicht zuletzt auch wegen der Glasfaser-Arbeiten durch LEW-Telnet, sagte er. Das Unkraut rauszumachen, könne man von den Bürgern aber nur verlangen, wenn die Bordsteine in Ordnung sind, so Ritter.

    Bürgermeisterin Sabine Ertle plädierte dafür, die Bürger hier nicht aus der Pflicht zu entlassen, denn damit käme diese Aufgabe auf die Gemeinde zu. "Das muss man sich leisten mögen", sagte Ertle. Allerdings sei es auch nicht einfach, die Bordsteine in Ordnung zu bringen. Auch gegen das Unkraut gerade in diesen Bereichen "gibt es keine optimale Lösung", sagte die Bürgermeisterin, weder Unkrautbürste, Abfackeln noch Kehrmaschine seien ideal.

    Die Kötzer Bürgermeisterin Sabine Ertle.
    Die Kötzer Bürgermeisterin Sabine Ertle.

    Die meisten Anwohner kämen ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nach. Dennoch brauche man die Verordnung, weil diese der Gemeinde eine Handhabe gebe, wenn doch nicht gekehrt würde. Auch die von der Gemeinde in Auftrag gegebene Verkehrszählung kam in diesem Zusammenhang zur Sprache. Denn je nach Verkehrsaufkommen ist die Reinigung von Straßenflächen den Bürgern nicht zumutbar.

    Verordnung: Das Säubern von Straßen ist an einigen Stellen gefährlich

    Aufschluss nicht nur darüber soll die Zählung geben. Schon jetzt aber sagte die Kötzer Bürgermeisterin in der jüngsten Gemeinderatssitzung, dass es an der Bahnhofstraße in Kleinkötz in puncto Sicherheit beim Straßekehren "sehr, sehr kritisch" sei. Auch in der Ichenhauser Straße und in der Günzburger Straße in Großkötz sei viel Verkehr.

    Neu in der Satzung ist, dass die Bürger bei der Kehrwoche an Gehwegen und Straßen Gitter und Eimer von Regeneinläufen nicht mehr herausnehmen müssen. Sie müssen lediglich den Einlauf von Laub, angeschwemmten Zweigen und anderem frei machen und auch Schnee und Eis davon wegschaffen. Außerdem erlaubt die neue Verordnung im Winter auch die Verwendung von Tausalz. Das hat die Gemeinde schon im November 2017 so beschlossen und es habe sich bewährt, sagte die Kötzer Bürgermeisterin.

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