Herr Bühler, werfen wir einen Blick zurück: Der Zweckverband Hallenbad Nord ist 2017 gestartet, die Gemeinde Gundremmingen war von Anfang an mit dabei. Mit welchen Hoffnungen war das damals verbunden?
TOBIAS BÜHLER: Die Satzung für den Zweckverband datiert vom 13. Juni 2017. Beigetreten sind damals Bibertal, Bubesheim, Burtenbach, Günzburg, Gundremmingen, Jettingen-Scheppach, Kammeltal, Kötz, Leipheim, Offingen, Rettenbach und der Landkreis. 2018 sind noch Burgau und Dürrlauingen dazugekommen. Wir sind also eine von 13 Gemeinden/Städten. Die Hoffnung war ganz klar, weiterhin ein Hallenbad im nördlichen Landkreis zu haben. Eine erste Studie aus 2008 hatte schon gezeigt, dass das Bad in die Jahre gekommen ist. 2015 ging die Diskussion dann intensiv los. Es gab nur zwei Möglichkeiten: Entweder das Bad erhalten und sanieren oder das Bad für immer schließen. Bis dahin war die Einrichtung zu 100 Prozent im Landkreisbesitz. Da mussten dann über die Kreisumlage auch Gemeinden aus dem südlichen Landkreis für das Leipheimer Bad zahlen, obwohl sie selbst schon für ein zweites Bad vor Ort aufkommen, beispielsweise Ichenhausen oder Thannhausen. Solche Gemeinden waren mehr als genug belastet, die Verteilung hat nicht gepasst. Der Landkreis ist somit auf die Kommunen zugegangen, die kein Bad unterhalten, wie sie einem Beitritt zum Zweckverband gegenüberstehen.
Das Gartenhallenbad ist offiziell wiedereröffnet
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren