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  3. Leipheim: Flutopfer aus dem Ahrtal schicken wütenden Brief an Leipheims Bürgermeister

Leipheim
04.02.2022

Flutopfer aus dem Ahrtal schicken wütenden Brief an Leipheims Bürgermeister

Bei der Flutkatastrophe im Ahrtal waren auch Helfer aus der Region im Einsatz. In Leipheim gibt es deswegen Ärger.
Foto: Boris Roessler, dpa (Archivbild)

Nachdem Leipheims Bürgermeister Konrad den Feuerwehrkommandanten unter anderem wegen seines Fluteinsatzes abgemahnt hat, bekommt er jetzt Post aus dem Ahrtal.

Leipheims Bürgermeister Christian Konrad (CSU) wirft dem Feuerwehrkommandanten Martin Schmitz in einer Abmahnung vor, wegen dessen Einsatzes im Flutgebiet im Ahrtal im Sommer unentschuldigt gefehlt zu haben. In dem dienstlichen Verweis wird dem Kommandanten ebenso vorgeworfen, nach dem 18. März 2020 kein Fahrtenbuch für den Kommandowagen geführt zu haben und, was nach Konrads Ansicht eigentlich "ein Grund für eine fristlose Kündigung gewesen" wäre: Als Sachbearbeiter der Feuerwehr habe Schmitz eine Rechnung für weitere Schlafsäcke, "die nicht für den Einsatz in Ahrweiler erforderlich waren", vorsätzlich falsch abgezeichnet. Der Kommandant wehrt sich gegen die Vorwürfe. Und der Bürgermeister hat jetzt einen Brief aus dem Ahrtal bekommen, in dem er sich einiges "anhören" muss.

Stephan Esser aus der Geschäftsleitung des Winzer-Vereins Ahrweiler hat das Schreiben in Kopie auch an unsere Redaktion geschickt. Unterzeichnet ist es mit "Die Betroffenen (von der Flut und über Ihr Vorgehen) vom Winzer-Verein Ahrweiler und viele ehrenamtliche Helfer". Darin heißt es, mit "völligem Unverständnis" hätten sie von der Abmahnung und dem dienstlichen Verweis gehört. Schmitz und seine Kameraden hätten wenige Tage nach der "unfassbaren Katastrophe" tatkräftig geholfen. Es habe an allem gemangelt. Ohne "das mutige und entschlossene Handeln" der ehrenamtlichen und professionellen Helfer hätte die Hilfe nicht funktioniert. Sie hätten nicht gewusst, ob sie sich selbst in Gefahr begeben, wie und wo sie zur Ruhe kommen können, um das Erlebte zu verarbeiten.

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.02.2022

Helmut Eimiller schreibt unter diesem Userkonto, in der Hoffnung, dass hier die Kommentare veröffentlicht werden!
Meine Sicht der Dinge:
Es wird ein kommunaler Angestellter wegen folgender Verfehlungen abgemahnt:
1. Versäumnisse beim Führen des Fahrtenbuches
2. Abrechnungsbetrug bei Beschaffungen von Schlafsäcken
3. Dienstreise in das Katastrophengebiet im Ahrtal ohne Einholung einer Reisegenehmigung beim Dienstvorgesetzten, dem Bürgermeister.
Weil nur Punkt 3 dazu geeignet erscheint, wird hier unter Verletzung von Verschwiegenheitspflichten versucht, öffentlichen Druck zu erzeugen.
Meine Meinung hierzu:
Zwar wird in der Öffentlichkeit und auch hier im Forum oftmals über die ineffiziente, ja sogar ineffektive öffentliche Verwaltung gelästert, wenn aber eine Führungskraft seine Pflichten erfüllt, dann wird auf ihn eingeprügelt. Und als ich im Artikel vom 21.01.2021 las, „Schmitz schreibt in seiner Stellungnahme, das Landratsamt habe die Anfrage des Bürgermeisters bereits geprüft und mitgeteilt, dass der Marschbefehl auch für ihn als Bürgermeister bindend sei“, habe ich mich gefragt, wer hat hier seine Verschwiegenheitspflicht verletzt.
Sollte es in diesem Punkt tatsächlich eine unterschiedliche Beurteilung der Rechtslage zwischen Landratsamt und Bürgermeister geben, so will ich an das Ziel der Gebietsreform in Bayern erinnern, mehr Kompetenz an die Gemeinden abzugeben. (Also die Gemeinden haben in Folge der Gebietsreform personell kräftig aufgestockt. Interessant wäre, die Personalzahlen der Landratsämter vor dieser Reform den heutigen gegenüberzustellen.)

Helmut Eimiller

07.02.2022

>> Weil nur Punkt 3 dazu geeignet erscheint, wird hier unter Verletzung von Verschwiegenheitspflichten versucht, öffentlichen Druck zu erzeugen. <<

Bitte weisen Sie die von Ihnen behauptete Verschwiegenheitspflicht und deren Verletzung durch den Mitarbeiter nach.

Danke!


Abrechnungsbetrug in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Katastrophe?

https://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/leipheim-dienstlicher-verweis-fuer-feuerwehrkommandanten-nach-einsatz-in-ahrweiler-id61483531.html

>> Als Sachbearbeiter der Feuerwehr habe Schmitz eine Rechnung für weitere Schlafsäcke, "die nicht für den Einsatz in Ahrweiler erforderlich waren", vorsätzlich falsch abgezeichnet. "Dies war weder besprochen noch genehmigt und widersprach dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung", heißt es dort. "Ohne genauere Prüfung der Rechnung wäre die Verwaltung in Bedrängnis geraten, indem sie gegenüber der Regierung von Schwaben zu Unrecht mehr Schlafsäcke abgerechnet" und damit betrogen hätte. <<

Als erstes wäre es natürlich wichtig darzulegen, dass es jederzeit offensichtlich war, dass 10! staatliche beschaffte Schlafsäcke keinesfalls für die Hilfeleistung im Katastrophengebiet erforderlich waren. Im übrigen scheint mir ggf. ein Organisationsversagen vorzuliegen, wenn Kommandant der Feuerwehr und Beschaffung in der Gemeinde in Personenunion vereint sind. Das führt halt zum sehr kurzen Dienstweg und der fehlenden Rückfrage, warum man nun unter Nutzung von Sonderangeboten für 4 Leute 10 Schlafsäcke (Angaben aus den Artikeln) braucht.

07.02.2022

@Peter P.: „Bitte weisen Sie die von Ihnen behauptete Verschwiegenheitspflicht … nach.“
Nach dem Recht des öffentlichen Dienstes (Art. 33 Abs. 5 GG) sind die Mitarbeiter zur Verschwiegenheit in amtlichen Angelegenheiten verpflichtet, was dem einwandfreien Funktionieren einer geordneten Verwaltung dienen soll. Rechtsgrundlagen sind das Beamtenrecht (§ 67 BBG; § 37 BeamtStG), der Tarifvertrag (§ 3 TVöD), Kassenordnungen usw.
Für gewöhnlich ist die Verschwiegenheitspflicht im Dienst-/Arbeitsvertrag geregelt.
Eine Abmahnung ist eine „amtliche Angelegenheit“. (Der Begriff „Amt“ ist dabei als „in Zusammenhang mit der Tätigkeit“ zu verstehen.)

@Peter P.: „Im Übrigen scheint mir ggf. ein Organisationsversagen vorzuliegen, wenn Kommandant der Feuerwehr und Beschaffung in der Gemeinde in Personalunion vereint sind.“
Das gerade ist das besondere Problem kleiner Verwaltungseinheiten: Die bei öffentlichen Kassen sonst übliche Ämtertrennung und das Vieraugenprinzip kann nicht immer strikt eingehalten werden. Umso schwerwiegender ist es, wenn Mitarbeiter dem ganz besonderen Vertrauensverhältnis nicht gerecht werden.

07.02.2022

Die verwendeten Begriffe Abmahnung und fristlose Kündigung weisen klar auf ein Angestelltenverhältnis hin; ein Beamtenverhältnis ist auszuschließen. Also wäre dann auch das Arbeitsgericht und nicht ein Verwaltungsgericht zuständig.

Eine Abmahnung an den Mitarbeiter ist m.E. nicht Bestandteil dienstlicher Schweigepflicht; man darf darüber mit jedem reden - es braucht keine Erlaubnis z.B. mit Gewerkschaft oder Anwalt für Arbeitsrecht zu sprechen.

Hinsichtlich der Öffentlichkeit mag hier wegen widersprüchlicher dienstlicher Anweisungen auch eine Sondersituation vorliegen; am Ende wird ggf. rechtssicher zu beweisen sein, wer hier geplaudert hat. Da hat der Arbeitgeber immer irgendwie die A...karte.

>> Das gerade ist das besondere Problem kleiner Verwaltungseinheiten <<

Wenn ein Kaff mit nicht mal 7.000 Einwohnern lieber eigene Stadt!! ist und sich nicht in eine effiziente Verwaltungseinheit einbringt ist das dann halt so.

Dafür hat man ja einen Experten für Weltpolitik als Bürgermeister...

https://www.sueddeutsche.de/bayern/eklat-um-csu-buergermeister-stalin-haette-auch-angegriffen-1.218504

07.02.2022

@VONPETER P., 07.02.2022, 18:21 Uhr:

Ob der Feuerwehrkommandant Beamter oder Angestellter ist, hat für den Verhaltenskodex kaum Bedeutung.

Natürlich darf sich ein kommunaler Mitarbeiter jederzeit von einem Anwalt und/oder der Gewerkschaft rechtlich beraten lassen. Aber bei einer „Flucht in (an) die Öffentlichkeit“ sollte sich der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst überlegen, ob die Sachlage das zwingend erfordert. Das nicht nur, weil er mit einer solchen Handlung seinen eigenen Arbeitsplatz gefährdet, sondern weil es am Ende meist viele Verlierer gibt. (Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sollten nicht nur das eigene Schicksal, sondern stets auch die Auswirkungen des eigenen Tuns auf die Gemeinschaft im Blick haben! So erfreut es mich ganz und gar nicht, wenn aus bayerischen Steuermitteln finanzierte Hilfe ins Ahrtal geschickt wird und quittiert wird das Ganze mit einem geharnischten Brief vom Winzer-Verein Ahrweiler)

08.02.2022

>> Aber bei einer „Flucht in (an) die Öffentlichkeit“ sollte sich der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst überlegen, ob die Sachlage das zwingend erfordert. <<

In diesem Fall würde ich ein öffentliches Interesse wegen der widersprüchlichem Positionen von LRA und Bürgermeister im Katastrophenfall bejahen. Aber ich steige hier jetzt aus; wegen Ihrer obigen Äußerung vermute ich ohnehin unüberbrückbare Differenzen.

>> Sollte es in diesem Punkt tatsächlich eine unterschiedliche Beurteilung der Rechtslage zwischen Landratsamt und Bürgermeister geben, so will ich an das Ziel der Gebietsreform in Bayern erinnern, mehr Kompetenz an die Gemeinden abzugeben. <<

Es war sicher nicht Ziel der Gebietsreform in Bayern, die Zuständigkeit für Katastrophen nationaler Tragweite auf vorwärts verteidigende Dorfbürgermeister zu verlagern...

06.02.2022

Wie dem auch sei!
Herr Wolfgang L. weiss nicht, was soziales verhalten ist!

05.02.2022

An Wilhelm K.
Sorry, aber der Ton macht die Musik!

05.02.2022

Ich kann das bashing des Buergermeisters nicht nachvollziehen. Er ist in erster Linie den Buergern seiner Stadt verpflichtet. Was waere denn gewesen, wenn wegen fehlendem Feuerwehrkommandant in Leipheim jemand zu Schaden gekommen waere ?
Die Chance sich um Ersatz zu kuemmern haette der Buergermeister unverzueglich bekommen muessen.

05.02.2022

An Wilhelm K.
Sorry, aber der Ton macht die Musik!

05.02.2022

Die Wortwahl hier in den Kommentaren haben mein Interesse für diesen Vorgang geweckt. Um das Ganze in etwa zu verstehen, habe ich nun auch den Artikel vom 21.01.2021 gelesen; ein für mich ganz bedeutender Satz darin: „Schmitz schreibt in seiner Stellungnahme, das Landratsamt habe die Anfrage des Bürgermeisters bereits geprüft und mitgeteilt, dass der Marschbefehl auch für ihn als Bürgermeister bindend sei.“
Wenn das so ist, dann ist in der Tat dieser Teil der Abmahnung unverständlich. Mir ist dabei allerdings nicht klar, wie Herr Schmitz Kenntnis von der Antwort des Landratsamtes auf eine Anfrage des Bürgermeisters erhalten konnte. Oder ist hier auf Vertraulichkeit genau so wenig geachtet worden wie damals bei den Jamaika-Koalitionsverhandlungen?

05.02.2022

Sehr geehrter Wolfgang L.
Ihnen sollte die AZ keine Plattform mehr bieten!
Das was sie verbreiten ist unterste Schublade, gegen Menschen, die uns helfen und retten!

05.02.2022

An Wolfgang L.
Schlimmer ist, dass die AZ ihnen noch eine Plattform bietet, für ihre asozialen Kommentare!

05.02.2022

Herr Wolfgang L.
Soviel Arroganz und Selbstherrlichkeit wie sie es an den den Tag legen habe ich noch nie erlebt!
Unfassbar, stellen Menschen als "faule Hunde", sprich arbeitslose hin, die ihre Meinung vertreten.
Vermute mal das sie Chef sind, da können mir ihre Mitarbeiter nur leid tun!
Da, wo andere Menschen ein Herz haben, ist bei ihnen wohl ein Berg!

05.02.2022

Geht`s eventuell eine Nummer kleiner? Wolfgang L. hat lediglich seine Meinung gesagt (die ich überhaupt nicht teile), was sein gutes Recht ist.
Jeder andere darf seine Haltung absolut falsch finden und sachliche Kritik üben, aber Beschimpfungen und Unterstellungen sind völlig unangebracht.

05.02.2022

Wie wäre es denn, wenn die, die auf den Bürgermeister schimpfen, es einfach bei der nächsten Katastrophe im eigene Betrieb mal probieren? Unentschuldigt der Arbeit fern bleiben und ab ins Katastrophengebiet und dort helfen. Nicht jeder Chef würde das mit einem innerbetrieblichen Verdienstorden honorieren.

06.02.2022

Der Katastrophenfall hat eine andere rechtliche Bedeutung im Vorgesetztenverhältnis. Zum Beispiel müssen freiwillige Helfer von THW, DRK usw. von ihren Arbeitgebern unverzüglich freigestellt werden um im Katastrophenfall Hilfe zu leisten.

06.02.2022

Sie fehlen aber sicher nicht unentschuldigt, oder?

06.02.2022

Auf die von Herrn L. gewählte Verkürzung des Sachverhaltes sollte man sich nicht herablassen.

Don´t feed the troll...

05.02.2022

Im vorherigen Artikel hat der Bürgermeister ja bereits ein bemerkenswertes Verständnis der Welt gezeigt:

https://www.augsburger-allgemeine.de/guenzburg/leipheim-dienstlicher-verweis-fuer-feuerwehrkommandanten-nach-einsatz-in-ahrweiler-id61483531.html

>> „Auch wenn die Anordnung durch die Regierung von Schwaben erfolgt ist, haben Sie dem 1. Bürgermeister als unmittelbaren Dienstvorgesetzten die Anforderung durch die Regierung von Schwaben unverzüglich mitzuteilen. Es liegt nicht in Ihrer Entscheidungskompetenz, ob Sie fahren dürfen oder nicht. Dem Bürgermeister muss die Gelegenheit gegeben werden, gegen die Entscheidung der Regierung von Schwaben Einspruch zu erheben... <<

Es handelte sich hier um einen Katastrophenfall nationaler Tragweite, die erkennbar schnelles Handeln erforderte.

Herr Konrad wird seine klar antisoziale Einstellung bereuen; das setzen der Anwalt, Verdi und der Schwarm engagierter Menschen schon durch. Letztendlich kann einem Mitarbeiter - Feuerwehrmann - auch nicht zugemutet werden, eine Anforderung der Regierung von Schwaben erst mit einem Anwalt zu besprechen.

Dieser Staat muss schon mal wissen was er will - er fördert unnötig Staatsverdrossenheit, wenn ein engagierter Bürger so in die Mühle genommen wird.

Dann wird sein Schwolli noch etwas röter...

05.02.2022

Eine Anmerkung noch: Es ist bedauerlich, dass die Augsburger Allgemeine für eine solche Stimmungsmache gegen einen Politiker die Plattform bietet.

Der Bürgermeister hat lediglich als Personalverantwortlicher seine Aufgaben wahrgenommen. Dass ist er alle anderen Beschäftigten der Stadt Leipheim, die sich regelkonform verhalten, und den Leipheimer Bürgern schuldig.
Niemand wird daran gehindert zu helfen, wenn er abkömmlich ist. Dafür kann man eine Dienstbefreiung beantragen oder Urlaub nehmen. Aber einfach unentschuldigt von der Arbeitsstelle wegbleiben und fremde Gerätschaften und Materialien nutzen, als wären es die eigenen, geht eben nicht.

05.02.2022

Nun ja. Es gab eine Anforderung der Regierung von Schwaben zu diesem Einsatz, an den lt. LRA auch der Bürgermeister gebunden sei. Steht in dem verlinkten Artikel vom 21.01. Insofern war eine Dienstbefreiung oder Urlaub wohl nicht notwendig.

05.02.2022

Von Wolfgang L.
Ihre Ansicht ist absolut Menschenverachtend!
Soziale Kompetenz?
Fehlanzeige!

05.02.2022

Sie selbst scheinen noch nie einer geregelten Arbeit nachgegangen zu sein. Oder könnten Sie so einfach tagelang unentschuldigt von der Arbeit fernbleiben? Was passiert, wenn Sie als Verantwortlicher Rechnungen vorsätzlich falsch abzeichnen? Was passiert, wenn Sie ein Firmenfahrzeug ohne Nachweis benutzen? Was passiert, wenn Sie Ihren Arbeitgeber in der Öffentlichkeit anschwärzen? Der Bürgermeister scheint sehr tolerant und nachsichtig zu sein, wenn er es nun bei dieser Abmahnung belässt.
Der Hass auf unsere Politiker scheint immer mehr Leuten den Verstand zu vernebeln, sofern dieser überhaupt in nennenswertem Umfang vorhanden ist.

05.02.2022

Kein Angestellter oder Beamter und schon gar kein Feuerwehrkommandant kann einfach tagelang unentschuldigt dem Dienst fernbleiben, egal aus welchem Grund. Der Bürgermeister hat absolut richtig gehandelt. Der Feuerwehrmann sollte zudem froh sein, dass er wegen seiner anderen schweren Dienstvergehen nicht längst entlassen wurde.
Nun stellt sich aber noch die Frage, wie der Winzer-Verein Ahrweiler von der Abmahnung Kenntnis erlangte. Hat der Feuerwehrchef bei seinen neuen Freunden womöglich Stimmung gegen den Leipheimer Bürgermeister gemacht? Damit wäre das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endgültig zerstört. Es gibt für ihn in Ahrweiler sicher auch eine gute Stelle.

05.02.2022

Ihre Ansicht ist absolut Menschenverachtend!
Soziale Kompetenz?
Fehlanzeige!

05.02.2022

Der Brief aus dem Ahrtal bringt diese "Posse" nocheinmal auf die öffentliche Bühne. Denn vor einiger Zeit hat der Bericht dieser Zeitung über das Verhalten des Bürgermeisters schon für Kopfschütteln gesorgt. Der Herr Bürgermeister und auf Wolfgang L. möge sich das kulante Verhalten vieler Arbeitgeber aus der freien Wirtschaft gegenüber ihren ehrenamtliche tätigen Beschägtigten in solchen Katastropheneinsätzen einmal ansehen!
Ich kann nur hoffen, daß die Sanktionen zurück genommen werden, denn sonst droht zukünftig jede spontane Hilfe im Keim zu erstickt.

05.02.2022

Christlich? Sozial? Union?
Jetzt haben sie mal dem Fass den Boden ausgeschlagen.
Schämen sie sich eigentlich überhaupt nicht?

05.02.2022

Sehr geehrter Herr "Bürgermeister", Sie haben sich mit dieser Aktion von den Bürgern absolut entfernt. Ich kann nur hoffen daß - wenn Sie oder Ihre Familie in eine Notlage geraten - die Helfer nicht erst tagelang irgendwelche Vorschriftsbücher durchackern müssen. Würde mich interessieren ob Sie genauso reagiert hätten wenn es um Ihr Leben und Hab und Gut gegangen wäre. Natürlich gibt es Vorschriften und Vorgaben aber in einer solchen Notlage gehört Fingerspitzengefühl zu den primärsten Aufgaben in Ihrer Position. Sie sind alles nur kein "Meister für die Bürger". Traurig.........

05.02.2022

Bei der nächsten Wahl, wird dieser Schreibtischtäter bestimmt entfernt!
Dieses gebaren ist schlicht und ergreifend asozial, diesen Menschen gegenüber, die alles tun um zu helfen!
Schlimmer gehts nicht!
Herr Konrad, wenn sie noch einen Funken Charakter haben, dann legen sie sofort ihr Amt nieder!
In meinen Augen sind sie das letzte an Anstand!

04.02.2022

Zu dieser Fehlleistung des Bürgermeisters fallen mir ganz viele Dinge ein. Aber in keiner Sache schneidet dieser Bürgermeister gut ab. Auf jeden Fall hat er das Ehrenamt massiv beschädigt. Gerade die Feuerwehr gehört zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Dann fährt der Bürgermeister in Zukunft selber zum Einsatzort.

04.02.2022

Unfassbar, was sich der ein oder andere Kommunale Kleinkönig leistet!
Aber dieser Bürgermeister Toppt viele statt froh zu sein das seine Gemeinde geholfen hat einen guten Ruf zu bekommen wird abgemahnt. Und wegen eines fehlenden Fahrtenbuchs auch "eigentlich einen Grund für eine fristlose Kündigung sieht" oder wegen ein paar Schlafsäcke für die Feuerwehr do ein Tamtam zu machen. Der sollte lieber mal nachdenken was seine Ehrenamtlichen alles leisten, wie oft seine Helfer Ihren Hintern Nachts aus dem Bett wuchten, oder in der Freizeit Opfern um zum Einsatz zu gehen. wenn er noch im Warmen Bett vom nächsten Buffet träumt.
Eigentlich sollte die gesamte Führungsmanschaft der Feuerwehr aus Solidarität zurücktreten, kein wunder das keiner oder nur noch wenige bei Feuerwehren melden. Die haben einfach keinen Bock auf öffentliche Züchtigung und Grabenkämpfe mit der "Obrigkeit".
Meine Persönliche Meinung: Wenn ich in ein solches Gebiet fahre dann hab ich lieber 10 Schlafsäcke mehr dabei. um Ersatz zu haben oder damit zu helfen. Mein Respekt gilt den Männern die dort unter erschwerten Bedingungen (Korona) geholfen haben. Danke Männer!!!