Maibäume bedeuten für viele Menschen Tradition. Zum einen für die, die sie Jahr für Jahr aufstellen. Aber auch für die, die sie Jahr für Jahr stehlen. Ihr räuberisches Können haben heuer unter anderem die Landjugend Bibertal und eine Freundesgruppe aus Kötz mehrfach unter Beweis gestellt. Doch wie sind Maibaumdiebstähle rechtlich zu bewerten? Ist das noch Brauchtum? Oder eben doch eine Straftat?
Landkreis Günzburg
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