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Maibaumdiebstähle: Brauchtum oder Straftat? Das sagt die Polizei

Landkreis Günzburg

Maibaumdiebstähle: Ist das noch Brauchtum oder schon eine Straftat?

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    Viele Menschen halfen, den Maibaum in Günzburg aufzustellen. Nun kann er nicht mehr gestohlen werden. Doch wäre ein Diebstahl rechtlich überhaupt erlaubt?
    Viele Menschen halfen, den Maibaum in Günzburg aufzustellen. Nun kann er nicht mehr gestohlen werden. Doch wäre ein Diebstahl rechtlich überhaupt erlaubt? Foto: Michael Lindner, Stadt Günzburg

    Maibäume bedeuten für viele Menschen Tradition. Zum einen für die, die sie Jahr für Jahr aufstellen. Aber auch für die, die sie Jahr für Jahr stehlen. Ihr räuberisches Können haben heuer unter anderem die Landjugend Bibertal und eine Freundesgruppe aus Kötz mehrfach unter Beweis gestellt. Doch wie sind Maibaumdiebstähle rechtlich zu bewerten? Ist das noch Brauchtum? Oder eben doch eine Straftat?

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