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Tötungsdelikt Günzburg: Experte bewertet Haftstrafe nach Femizid in Thannhausen

Landkreis Günzburg

Jura-Professor erklärt Urteil: Deshalb war dieser Femizid kein Mord

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    Oft handelt es sich bei den Tätern um Lebenspartner oder Familienmitglieder.
    Oft handelt es sich bei den Tätern um Lebenspartner oder Familienmitglieder. Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbolbild)

    In Thannhausen hat ein Mann seine Ehefrau im Eifersuchtswahn getötet. Beim Täter lag laut Gerichtsgutachten eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit vor, ebenso wie eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit. Der 55-Jährige bildete sich ein, seine Frau würde sein Essen vergiften, um ihn zu betrügen, wenn er schläft. Eine ironische Bemerkung des Opfers zu den Betrugsvorwürfen des Mannes kurz vor der Tat hat mitunter in der Bewertung des Strafmaßes eine Rolle gespielt, denn: Es kam durch den Kommentar der Frau zu einer sogenannten „affektiven Aufladung“. Sieben Jahre und neun Monate Haft wegen Totschlags erwarten den 55-Jährigen, so entschied die Strafkammer des Landgerichts in Memmingen. Das Urteil stößt nicht überall auf Verständnis. In Beiträgen in Sozialen Medien finden demnach einige Nutzerinnen und Nutzer, dass der Femizid als Mord zu werten sei. Wie beurteilt ein Jurist die Lage?

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