Das in Memmingen gefällte Urteil gegen den Sexualstraftäter Ali A. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten verworfen.
Wie berichtet, hatte die Erste Strafkammer des Landgerichts Memmingen den eritreischen Staatsangehörigen nach fünf Verhandlungstagen im Oktober 2019 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Der Verurteilung lagen zahlreiche Straftaten innerhalb weniger Tage im Raum Egg an der Günz und Babenhausen zugrunde - am schwerwiegendsten zwei Vergewaltigungen.
Gericht kann nachträglich Sicherungsverwahrung anordnen
Neben der Verhängung der Freiheitsstrafe hatte die Erste Strafkammer am Landgericht Memmingen ausgesprochen, dass eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vorbehalten bleibt. Das bedeutet, dass vor der vollständigen Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe und damit vor einer Haftentlassung durch das Gericht geprüft wird, ob von Ali A. weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind, durch welche die Opfer körperlich und seelisch schwer geschädigt werden. Ist dies der Fall, ordnet das Gericht nachträglich eine Sicherungsverwahrung an. Der Verurteilte wird dann nicht in die Freiheit entlassen.
Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Mit Beschluss vom 31. März habe der BGH die Revision des Angeklagten als (offensichtlich) unbegründet verworfen, heißt es nun in einer Pressemitteilung des Landgerichts Memmingen. (az)
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