
Vater gesteht sexuellen Missbrauch an zehnjähriger Tochter

Plus Ein Vater drängt seine Tochter mehrfach zu sexuellen Handlungen. Fünf Jahre danach vertraut diese sich ihrer Mutter an. Jetzt kam es zum Prozess in Neu-Ulm.

Die von Oberstaatsanwalt Markus Schroth verlesenen Anschuldigungen gegen einen 36-Jährigen, der früher im Landkreis Neu-Ulm gewohnt hat, klingen übel. Der Mann soll im Zeitraum zwischen Juni 2016 und Ende 2017 seine damals zehn Jahre alte Tochter mehrfach dazu gedrängt haben, Masturbationshandlungen an ihm vorzunehmen. Daher musste er sich nun wegen sieben Fällen des sexuellen Missbrauchs vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm verantworten.
Einmal habe die damals Zehnjährige ihre Hausaufgaben erledigt und wollte danach ihr Zuhause verlassen. Laut Anklage ließ ihr Vater das nur zu, nachdem sie ihn sexuell befriedigt hatte. Darüber hinaus soll sich Ähnliches in mehreren Fällen auf einem Sofa abgespielt haben. Auch unter der Dusche sei es zu Übergriffen gekommen. Der 36-Jährige soll sich ausgezogen, zu seiner Tochter gestellt und sie angefasst haben. Auch nachdem sich die Eltern getrennt hatten, ereignete sich ein weiterer Vorfall in der Wohnung des Vaters.
Prozess in Neu-Ulm: Tochter wollte Glück der Mutter nicht zerstören
Wie sehr der heute Siebzehnjährigen die Vorkommnisse nahegehen, die sie vorwiegend in ihrem Elternhaus erlebt hat, wurde an diesem Januarmorgen am Amtsgericht in Neu-Ulm deutlich. Bereits im Warteraum brach sie in Tränen aus. Eine Aussage wurde ihr erspart. Denn im Rahmen eines von Verteidiger Klaus Grimbacher initiierten Rechtsgesprächs stellte der Vorsitzende Richter Bernhard Lang dem Angeklagten einen Strafrahmen zwischen einem Jahr und zehn Monaten sowie zwei Jahren - jeweils zur Bewährung ausgesetzt - in Aussicht. Allerdings nur im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses und einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 5000 Euro. Grimbacher und Oberstaatsanwalt Schroth stimmten diesem Verständigungsvorschlag zu.
Der Verteidiger teilte im Anschluss mit, dass sein Mandant die Vorwürfe einräume. "Ich gebe es zu und kann es nicht mehr ändern. Es tut mir leid. Ich werde so etwas nie wieder tun", ergänzte der Angeklagte. Dadurch war die Aussage seiner Tochter nicht mehr zwingend notwendig. Auch die Mutter der 17-Jährigen erschien vor Gericht und schilderte, dass ihr ihre Tochter Ende September 2021 von den Vorkommnissen erzählt habe. Einen Tag später gingen sie gemeinsam zur Polizei, um die Vorfälle anzuzeigen. Die Tochter habe so lange geschwiegen, weil sie das Glück ihrer Mutter nicht kaputt machen wollte. Erst als der Freund der 17-Jährigen merkte, dass mit ihr etwas nicht stimmte, vertraute sie sich ihm und auf sein Drängen anschließend der 37-Jährigen an.
Mutter sagt vor Gericht: "Meine Tochter hat das alles nicht weggesteckt"
Die Mutter berichtete weiter, dass das Verhältnis zwischen Tochter und Vater nie wirklich innig gewesen sei. Dass ihr heutiger Ex-Mann so etwas tun würde, hatte sie aber nicht für möglich gehalten. Die 37-Jährige sagte unter Tränen: "Meine Tochter hat das alles nicht weggesteckt, psychologische Hilfe will sie aber nicht." Der Angeklagte ist - abgesehen von den sexuellen Übergriffen - nie polizeilich in Erscheinung getreten.
Das griff auch Oberstaatsanwalt Schroth in seinem Plädoyer auf. Er würdigte außerdem das Geständnis des Angeklagten und seine Entschuldigung. Hinzukomme, dass die Taten bereits fünf Jahre zurücklägen. Erheblich ins Gewicht falle jedoch, dass der 36-Jährige mit seinen Taten jeweils zwei Gesetzesverletzungen begangen habe. Zum einen seien seine Handlungen als sexueller Missbrauch sowie als sexueller Missbrauch Schutzbefohlener zu bewerten. Er forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Zudem soll der Angeklagte eine Geldauflage von 3000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Diesen Ausführungen schloss sich Verteidiger Grimbacher weitestgehend an. Richter Bernhard Lang kam der Forderung der Staatsanwaltschaft letztlich nach und verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung sowie einer Zahlung von 5000 Euro an seine Tochter. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Die Geldauflage in Höhe von 3000 Euro muss er an den Sozialdienst katholische Frauen entrichten.
Die Diskussion ist geschlossen.