Rechtsstreit um Pflaster in Weißenhorn ist beendet: Stadt und Firma einigen sich
Plus Im Streit um das Pflaster in der Memminger Straße in Weißenhorn wurde vor Gericht ein Vergleich getroffen. Auf was sich die Parteien geeinigt haben.
Der jahrelange Rechtsstreit um den Pflasterbelag in der Memminger Straße in Weißenhorn ist zu einem Abschluss gekommen. Beide Parteien, auf der einen Seite die Stadt Weißenhorn, auf der anderen Seite das von der Kommune beauftragte Planungsbüro, haben vor dem Landgericht Memmingen einen Vergleich getroffen. So verzichten beide Parteien auf sämtliche gegenseitige Ansprüche, die Gerichtskosten werden geteilt.
In der Stadtratssitzung am Montagabend berichtete Bürgermeister Wolfgang Fendt über das Ende des Gerichtsverfahrens. Das Gremium nahm das zur Kenntnis. Bereits im Frühjahr 2020 hatte der Ferienausschuss den Bürgermeister dazu ermächtigt, das Verfahren vor dem Landgericht mit einem Vergleichsabschluss mit dem beklagten Planungsbüro zu beenden. Maßgabe dafür war, dass das Büro zur Abgeltung der Mängelansprüche der Stadt seinerseits auf das noch ausstehende Resthonorar in Höhe von rund 30.000 Euro verzichtet. Zur Erinnerung: Die Kommune hatte von der Planungsfirma knapp 600.000 Euro Schadenersatz gefordert, weil aus ihrer Sicht Fehler bei der Planung gemacht worden waren.
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