Seit dem Jahr 2011 erhalten Eltern von Kindern unter drei Jahren sowie dauerhaft an Inkontinenz erkrankte Bürgerinnen und Bürger auf Beschluss des Gemeinderats Windelsäcke. Die Kosten für diese gegen Nachweis der Betroffenen erbrachte freiwillige Leistung hat die Gemeinde übernommen. Mit der Rückübertragung der Müllabfuhr an den Landkreis Neu-Ulm zum 1. Januar 2026 bleibt der gemeindliche Zuschuss für die Windelentsorgung bestehen. Allerdings in anderer Form. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat nun einstimmig.
Oberroth
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