Mit gesenktem Kopf sitzt ein Mann im Sitzungssaal 132 des Memminger Landgerichts. Er hat schütteres, graues Haar. Zuvor ist er in Hand- und Fußfesseln hereingeführt worden. Der Thannhauser muss sich wegen eines Tötungsdeliktes verantworten. Der 55-Jährige soll im März seine Ehefrau aus niedrigen Beweggründen getötet haben. Die Leiche der ein Jahr älteren Frau war im Wohnzimmer daheim gefunden worden. Niedrige Beweggründe sind typischerweise durch hemmungslose Eifersucht oder Egoismus gekennzeichnet. Auch bei diesem Femizid spielte Eifersucht eine tragende Rolle.
Prozess in Memmingen
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren