Nach vier vorausgehenden Verhandlungstagen ist am Montagmittag das Urteil gegen einen Mann aus Thannhausen gefallen, der zugegeben hat, seine Frau im März erwürgt zu haben. Die Anklage lautete auf Mord, doch verurteilt wurde der 55-Jährige schlussendlich nur wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. In der Beweisaufnahme seien die Mordmerkmale weggefallen, erklärte der Vorsitzende Richter Bernhard Lang. In seiner Urteilsbegründung ging er darauf näher ein.
Prozess in Memmingen
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren