Kürzlich wartete Richterin Julia Lang am Amtsgericht Günzburg vergeblich auf Eltern. Diese weigerten sich, für ihr Kind am Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz vorzulegen. Seit 1. August 2023 ist ein solcher bundesweit für alle zwischen zwei und 56 Jahren verpflichtend, die sich regelmäßig in Kitas, Schulen oder sonstigen Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen aufhalten. Ausgenommen sind Personen, denen ärztlich bescheinigt durch eine Impfung eine Gesundheitsgefährdung droht. Das kann etwa aufgrund von Vorerkrankungen oder Allergien der Fall sein. Ansonsten ist ein Nachweis über zwei Masernimpfungen vorzuzeigen, die meist im Kleinkindalter erfolgen und ein Leben lang schützen.
Landkreis Günzburg
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