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  3. Kaufering: Wie dicht darf in Kaufering künftig gebaut werden?

Kaufering
09.01.2021

Wie dicht darf in Kaufering künftig gebaut werden?

Der Freistaat hat die Bauverordnung überarbeitet. Die Kommunen rechnen mit besonders großen Auswirkungen in Bereichen in denen es keinen Bebauungsplan gibt. Dazu gehört die Dr.-Gerbl-Straße in Kaufering.
Foto: Julian Leitenstorfer

Plus Der Bayerische Landtag beschließt, dass die Abstände zwischen den Häusern künftig viel geringer sein dürfen. In Kaufering stößt das auf Kritik. Was geplant ist.

Es ist keine schöne Vorstellung, dass der Nachbar gegenüber so nah wohnt, dass er gefühlt schon mit am eigenen Frühstückstisch sitzt. Genau das könnte aber in Zukunft häufiger vorkommen, weil der Freistaat eine Novelle zur Bauverordnung erlassen hat, die ein deutlich dichteres und höheres Bauen von Häusern ermöglicht. Im Kauferinger Marktgemeinderat sorgte die Novelle am Donnerstag für viel Unmut. Immerhin eine Hintertür hat der Freistaat den Kommunen offen gelassen, die die Kauferinger nutzen wollen.

Der Freistaat will das Thema bauliche Nachverdichtung vorantreiben. Bislang gilt: Ist das Haus zehn Meter hoch, müssen auf zwei Seiten zehn Meter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden und die Hälfte auf den beiden anderen Seiten. Künftig müssten Bauherren in diesem Beispiel auf allen Seiten nur noch vier Meter Abstand sicherstellen. Was sich nicht ändert, ist, dass der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze drei Meter beträgt. Für Häuser, die länger als 16 Meter sind, gelten andere Vorgaben. Neu geregelt wurde mit der Novelle auch die Frage, wie Dächer bei der Gebäudehöhe zu veranschlagen sind. Claudia Endres, Leiterin des Nichttechnischen Bauamts, sprach von einem „Paukenschlag, von dem niemand erwartet hätte, dass es so kommt“. Schließlich hätten sich an der Basis alle für andere Lösungen ausgesprochen, berichtete sie.

Ausnahmen für München, Augsburg und Nürnberg

Was sie auch ärgert: dass die Novelle im Dezember im Landtag beschlossen wurde und ab 1. Februar ohne Übergangsfrist gelten soll. „Ich bin noch nie mit so viel Rechtsunsicherheit in eine Sitzung des Marktgemeinderats gegangen. Wir sollen in den kommenden Tagen weitere Informationen erhalten.“ Und etwas anderes sorgt noch für Unmut: Städte über 250.000 Einwohner – also München, Nürnberg und Augsburg – müssen die Novelle nicht umsetzen, sondern bekommen Zeit, sich Konzepte zur Nachverdichtung zu überlegen. Städte als Verdichtungsräume sollen nicht zu stark zugebaut werden können, so die Idee der Staatsregierung. Endres betonte, dass in Kaufering bereits seit den 60er-Jahren eine Nachverdichtung stattfinde und sie sich gewünscht hätte, auch ihr wäre diese Zeit eingeräumt worden.

Am Ahornring in Kaufering wurde der Bebbaungsplan aufgehoben

Zum Problem wird die neue Regel laut der Amtsleiterin vor allem dort, wo es keinen Bebauungsplan mit Festsetzungen gebe und die Gemeinde bislang nur darauf geachtet habe, dass sich der Neubau in die bestehende Umgebung einfüge. „Wir haben in Kaufering in der Vergangenheit mehrere Bebauungspläne aufgehoben, beispielsweise am Ahornring, um mehr Gestaltungsspielraum zu haben. Das hätten wir wohl nicht getan, wenn das neue Abstandsrecht da schon gegolten hätte.“ Gabriele Triebel (Grüne) erinnerte daran, dass es auch für die Iglinger Straße und die Dr.-Gerbl-Straße keine Bebauungspläne gebe, weil sich bei den dort vorhandenen Baustrukturen „kein gemeinsamer Nenner“ habe finden lassen, die in einem Plan hätten festgeschrieben werden können.

Am Ahornring in Kaufering wurde der Bebauungsplan wieder aufgehoben.
Foto: Julian Leitenstorfer

Claudia Endres schlug den Gemeinderäten vor, eine Hintertür in der Novelle zu nutzen, die es zulässt, dass die Kommunen eine eigene Satzung erlassen. Es gebe dazu eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags, informierte sie. Die Details für Kaufering werden laut Bürgermeister Thomas Salzberger (SPD) in den kommenden Tagen noch ausgearbeitet. Für eine Annahme warb auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Jürgen Strickstrock. „Ist die Novelle erst einmal in Kraft, kommen wir da nicht mehr raus. Wir brauchen deswegen eine eigene Satzung.“

Diese Auffassung teilte auch Zweite Bürgermeisterin Gabriele Hunger (CSU). Sollte sich zeigen, dass die Mustersatzung doch nicht das richtige Instrument sei, könne diese auch zurückgenommen werden. Auch aus Sicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Wiesmann müsse es darum gehen, „Zeit zu gewinnen“, um in Ruhe eine Entscheidung zu treffen. Claudia Dahme (UBV) sagte, sie begrüße eine weitere Nachverdichtung und wollte von der Amtsleiterin wissen, ob nicht auch ein Abstandswert zwischen den bisherigen Regeln und den Vorgaben der Novelle möglich sei. Endres antwortete, dass sie die Frage aufgrund der Kurzfristigkeit der Entscheidung aktuell noch nicht beantworten könne.

Reicht das Kanal- und Trinkwassernetz in Kaufering aus?

Cäcilie Nebel (Grüne) plädierte dafür, die Satzung zu verabschieden und nach zwei Jahren eine Bilanz zu ziehen. Ein solch fixes Datum in die Satzung zu schreiben, sei aus rechtlichen Gründen problematisch und auch nicht notwendig, argumentierte die Amtsleiterin. „Wir beschäftigen uns ohnehin permanent im Bauausschuss mit den Bauanträgen und merken dann schon, falls etwas in die falsche Richtung läuft. Ich rechne aber mit intensiven Gesprächen mit den Bauträgern darüber, was geht und was nicht, weil sie ein Interesse haben, die maximal mögliche Fläche zu nutzen.“ Und sie machte noch auf ein weiteres Problem aufmerksam: Würden wir eine Nachverdichtung wie vom Freistaat gewünscht zulassen, reichen dann die Kapazitäten unseres Kanal- und Trinkwassernetzes noch?“

Der Marktgemeinderat beschloss in der Sitzung einstimmig, dass die Verwaltung eine Satzung vorbereiten soll, die am 20. Januar beschlossen werden soll.

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