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Landkreis Landsberg: Corona-Inzidenzwert im Landkreis Landsberg steigt an

Landkreis Landsberg

Corona-Inzidenzwert im Landkreis Landsberg steigt an

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    Im Landkreis Landsberg wurden am Wochenende 13 Corona-Neuinfektionen bekannt.
    Im Landkreis Landsberg wurden am Wochenende 13 Corona-Neuinfektionen bekannt. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Der Sieben-Tage-Inzidenzwert (Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner) im Landkreis Landsberg ist zu Wochenbeginn wieder leicht gestiegen: von 50,7 am Sonntag auf 54,9 am Montag. Laut Robert-Koch-Institut kamen am Montag im Landkreis 13 Neuinfizierte dazu, obwohl am Wochenende eher weniger getestet wird. Die Gesamtzahl der Infizierten steigt damit auf 3051.

    Nach Angaben des Landratsamts befinden sich aktuell 101 positiv Getestete Personen in häuslicher Quarantäne ((Sonntag: 110). Dazu kommen weitere 398 Kontaktpersonen, die ebenfalls zu Hause bleiben müssen (Sonntag: 419). Am Klinikum in Landsberg werden derzeit 15 Covid-19-Patienten behandelt. Vier Betroffene befinden sich auf der Intensivstation, drei müssen künstlich beatmet werden.

    Im Einzelhandel ist eine Anmeldung notwendig

    Ab dem heutigen Montag werden die Corona-Regeln in Bayern schrittweise gelockert - sofern die Inzidenz vor Ort, also in den Landkreisen und Städten, das gerade zulässt. Über einer Inzidenz von 50 werden die meisten Öffnungsschritte etwas strenger: In den Museen ist dann beispielsweise eine Anmeldung notwendig, eine ähnliche Regelung gilt für den Einzelhandel.

    Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern

    Die Corona-Regeln in Bayern sollen ab 8. März schrittweise gelockert werden. Die Öffnungsschritte erfolgen zeitlich versetzt und unterscheiden sich regional. Ob und wie sehr Beschränkungen wegfallen, hängt von der Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort, also im jeweiligen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab.

    Kontaktbeschränkung

    • unter 35: bis zu drei Haushalte und zehn Personen

    35 bis 100: bis zu zwei Haushalte und fünf Personen

    • über 100: ein Haushalt und eine weitere Person

    Kinder werden jeweils nicht mitgezählt.

    Einzelhandel

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50: Öffnung des Einzelhandels

    • über 50: Besuch nur nach Terminvereinbarung

    • über 100: nur Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet

    Sport

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50: kontaktfreier Sport mit max. 10 Personen im Außenbereich

    • über 50: Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich

    • über 100: Individualsport nur im Rahmen der Kontaktbeschränkung

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

    50 bis 100 seit 14 Tagen: kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich nur mit tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttests

    Buchhandlungen, Archive und Bibliotheken

    Ab 8. März gilt:

    • Buchhandlungen, Archive, Bibliotheken und Büchereien dürfen wieder öffnen.

    Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50:Besuch ohne Terminvereinbarung möglich

    50 bis 100: Besuch nur mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung möglich

    • über 100: keine Öffnung

    Schulen

    Ab 15. März gilt:

    • unter 50: Präsenzunterricht in allen Grundschulen und Förderschulen

    • unter 100: Wechselunterricht in allen anderen Schularten

    50 bis 100: Wechselunterricht in Grundschulen

    • über 100: generell Distanzunterricht außer in Abschlussklassen

    Die Festlegung der Unterrichtsform gilt für die gesamte Schulwoche, auch wenn sich die Inzidenz unter der Woche ändert.

    Außengastronomie

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: Außengastronomie öffnet

    50 bis 100 seit 14 Tagen: Besuch der Außengastronomie nur nach Terminbuchung möglich; Personen aus mehreren Hausständen benötigen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest, wenn sie am selben Tisch sitzen

    • über 100: keine Öffnung

    Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: Theater, Konzert- und Opernhäuser öffnen

    50 bis 100 seit 14 Tagen: Besuch nur mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest

    • keine Öffnung

    Ausgangssperre

    • unter 100: keine Ausgangssperre

    • über 100: Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr

    Wird einer der Werte 35, 50 oder 100 drei Tage infolge über- oder unterschritten, müssen die zuständige Behörden vor Ort dies unverzüglich bekanntmachen und mitteilen, welche Regeln gelten. Bürger müssen sich also bei den lokalen Behörden und Medien darüber informieren, welcher Wert für sie gerade gilt. Da der Landkreis Landsberg den Inzidenzwert von 50 in den vergangenen Tagen überschritten hat, gelten dort derzeit die Regelungen für einen Wert zwischen 50 und 100.

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