
Urteil: Sex mit 15-jähriger Schülerin war keine Vergewaltigung

Plus Ein 18-Jähriger und eine Minderjährige kommen sich näher. Danach zeigt die Jugendliche ihn bei der Landsberger Polizei an. Am Ende muss der junge Mann ins Gefängnis - nicht wegen Vergewaltigung.
Ein 18-Jähriger und eine 15 Jahre alte Schülerin haben Sex. Das Mädchen geht danach zur Polizei und zeigt den jungen Mann wegen Vergewaltigung an. Vor dem Jugendschöffengericht in Augsburg wird er verurteilt - aber wegen einer Reihe ganz anderer Straftaten.
„Eine Riesensauerei“ nannte die Richterin das, was der seinerzeit 18-jährige Angeklagte einer 15-jährigen Schülerin aus dem Landkreis Landsberg angetan hatte, indem er binnen eines Tages mehrfach mit ihr Sex hatte. Trotz des Freispruchs des Jugendschöffengerichts des Augsburger Amtsgerichts zum Vorwurf der Vergewaltigung muss der Angeklagte ins Gefängnis. Er hatte zahlreiche Einbruchdiebstähle gestanden.
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