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Landsberg: Gibt die Stadt ein millionenschweres Vermögen zurück?

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Gibt die Stadt ein millionenschweres Vermögen zurück?

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    Das Spitalgut der Stadt Landsberg im Süden. Die Vermögenswerte der Stiftung wurden 1942 der Stadt übertragen. Das Vermögen umfasst heute ungefähr 40 Millionen Euro.
    Das Spitalgut der Stadt Landsberg im Süden. Die Vermögenswerte der Stiftung wurden 1942 der Stadt übertragen. Das Vermögen umfasst heute ungefähr 40 Millionen Euro. Foto: Thorsten Jordan

    Um so hohe Werte wie selten wird es am Mittwochabend im Landsberger Stadtrat gehen. Das Gremium steht vor der Frage, wie es mit der Heilig-Geist-Spital-Stiftung weitergehen soll. Die 1349 gegründete Stiftung war 1942 aufgelöst worden. Sämtliche Vermögenswerte der Stiftung wurden an die Stadt übertragen, die die Stiftung seither verwaltet.

    Zwar hatte der Stadtrat bereits 1946 beschlossen, die Auflösung der Stiftung rückgängig zu machen. Dazu kam es aber nicht: Das Innenministerium stellte fest, dass der Auflösungsbeschluss zwar rechtswidrig war, deswegen sei er aber nicht nichtig gewesen. Um die Auflösung rückgängig zu machen, hätte die Stiftung neu gegründet werden müssen. Das unterblieb jedoch, die Spitalstiftung wird weiter von der Stadt als treuhänderische („fiduziarische“) Stiftung verwaltet.

    Lesen Sie den Kommentar zum Thema: Spitalstiftung: Nicht um jeden Preis

    Es geht um Grundbesitz und Immobilien im Wert von rund 40 Millionen Euro

    Vor einiger Zeit hat nun ÖDP-Stadtrat Stefan Meiser dieses Thema aufgegriffen und beantragt, die Spitalstiftung als rechtlich selbstständige Stiftung neu zu errichten. Ihm geht es dabei einerseits darum, durch eine rechtliche Trennung von Stadt- und Stiftungsvermögen den Vermögensbestand der Stiftung ungeschmälert und unbeeinträchtigt von etwaigen städtischen Interessen zu sichern. Zum anderen sei ihm auch wichtig, einen nationalsozialistischen Unrechtsbeschluss aufzuheben, sagt er.

    Allerdings wäre eine solche Neugründung nicht ohne Tücken - vor allem mit Blick auf das Steuerrecht. Würde dem Antrag von Meiser gefolgt, würde die Stadt der neuen Stiftung Grundbesitz (vor allem knapp 1800 Hektar Wald, dazu landwirtschaftliche Flächen und einige Wohnimmobilien) im Wert von rund 40 Millionen Euro übergeben. Dazu liegt dem Stadtrat nun eine erste Expertise einer Münchner Rechts- und Steuerkanzlei vor.

    Die beratende Kanzlei sieht ein „erhebliches Risiko“

    Klärungsbedarf sieht die Kanzlei vor allem bei der Frage nach der Schenkungs- und der Grunderwerbssteuer. Grundsätzlich müssen Schenkungen ab einer gewissen Höhe versteuert werden. Im Falle der Spitalstiftung, wären dies aufgrund der Höhe des Vermögens 50 Prozent. Allerdings: Bei einer Schenkung zum Zwecke der Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke würde keine Schenkungssteuer anfallen. Die Satzung einer neuen Stiftung müsste einen entsprechenden kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck vorsehen. Denkbar wäre beispielsweise, ein Obdachlosenheim zu betreiben, was auch dem Stifterwillen von 1349 entsprechen könnte. Bis vor einiger Zeit flossen die Stiftungsgewinne in das Heilig-Geist-Spital, dessen Betrieb jedoch an die Caritas abgegeben wurde.

    Ein größeres Problem könnte bei einer Neugründung die Grunderwerbsteuer sein. Mehr als 1,3 Millionen Euro könnten dabei anfallen, so die Anwalts- und Steuerkanzlei, die hier von einem „erheblichen Risiko“ spricht. Die Grunderwerbsteuer fließt überwiegend an das Land, etwa 16 Prozent würde die Stadt zurückerhalten. Möglicherweise bestehe jedoch die Möglichkeit, sich von der Grunderwerbsteuer befreien zu lassen, weil es sich um einen Rückerwerb handle oder gar weil die Auflösung 1942 als nichtig angesehen werden könnte. Doch Haushaltsreferent Christian Hettmer (CSU) hat da seine Zweifel: Die Auflösung sei ja gerade nicht als nichtig betrachtet worden. Außerdem würde ja eine neue Stiftung gegründet und nicht Vermögen an eine bestehende Stiftung zurückübertragen, argumentiert er.

    Eine Beratung beim Finanzamt wäre richtig kostspielig

    Ein weiteres Steuerthema könnte die stillen Reserven des Forstbetriebs der Spitalstiftung sein, so die Rechtsexperten weiter. Dabei geht es um die Differenz zwischen den sogenannten Buchwerten und den tatsächlichen Werten.

    Eine abschließende Beurteilung liefert die Expertise nicht. Die Stadt beziehungsweise die Stiftung müssten hierfür eine verbindliche Auskunft des Finanzamts einholen. Doch diese gibt es nicht umsonst. Bei einem Vermögenswert von über 30 Millionen Euro verlangt der Fiskus nach der aktuellen Gebührentabelle 109.736 Euro.

    Sollte danach der Stadtrat zu der Auffassung gelangen, die Stiftung neu zu gründen und sie mit dem 1942 der Stadt übereigneten Grundbesitz wieder auszustatten, würden noch weitere Gebühren anfallen: Notar und Grundbuchamt könnten rund 10.000 Euro in Rechnung stellen. Dazu kämen noch Honorare für Rechtsanwälte und Steuerberater.

    So sieht der Vorschlag des Haushaltsreferenten aus

    Die Alternative zu einer Neugründung wäre, die seit 1942 bestehende treuhänderische Stiftung weiterzuführen. Ein Vorgehen, das beispielsweise CSU-Stadtrat Christian Hettmer eher gefallen würde. Denn, so schrieb er seinen Stadtratskollegen vorab: Angesichts „empfindlicher steuerlicher Risiken“ und hoher Gründungs- und Übertragungskosten sowie laufender Kosten solle man sich „die Frage stellen, was eine neu zu errichtende Stiftung dann besser kann als die jetzige fiduziarische bei einer sauberen Trennung [von Stadt- und Stiftungsvermögen, d. Red.], wie sie jetzt mehr und mehr umgesetzt wird“.

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