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Landsberg: Mann tötet 17-Jährigen bei Unfall - und darf weiter Auto fahren

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Mann tötet 17-Jährigen bei Unfall - und darf weiter Auto fahren

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    Nach einem Verkehrsunfall mit schweren Folgen muss der Verursacher nur unter bestimmten Voraussetzungen gleich den Führerschein abgeben.
    Nach einem Verkehrsunfall mit schweren Folgen muss der Verursacher nur unter bestimmten Voraussetzungen gleich den Führerschein abgeben. Foto: Marius Becker (dpa)

    Es war ein folgenschwerer Verkehrsunfall: Am späten Abend des 11. Mai kam der Audi A6 eines 20-Jährigen in einer Linkskurve zwischen Prittriching und Winkl ins Bankett, geriet danach ins Schleudern und prallte gegen ein Brückengeländer. Der Fahrer wurde leicht, seine drei Mitfahrer schwer verletzt. Ein 17-Jähriger aus Augsburg erlag wenige Tage später seinen Verletzungen. Seine Mutter hat sich jetzt an unsere Zeitung gewandt. Sie kann nicht verstehen, dass der Verursacher des Unfalls immer noch Autofahren darf. Denn seinen Führerschein habe der junge Mann bislang noch nicht abgeben müssen.

    Franz Kreuzer ist Verkehrssachbearbeiter bei der Landsberger Polizei. Er erinnert sich an den Unfall. „Ich kann die Mutter verstehen“, sagt er. Allerdings hätten er und seine Kollegen sich an gesetzliche Vorgaben zu halten. Die Voraussetzungen, den Führerschein gleich am Unfallort einzuziehen, seien nicht gegeben gewesen, auch wenn in diesem Fall wohl eine fahrlässige Tötung vorliege. Wie bereits berichtet, ist die Geschwindigkeit im Bereich der Unfallstelle auf 60 Stundenkilometer begrenzt. Der 20-Jährige soll aber schneller gefahren sein.

    Polizei darf Führerschein direkt einziehen - aber nicht immer

    Die Strafprozessordnung sieht unter anderem vor, dass auch die Polizei die Fahrerlaubnis entziehen darf. Dies erfolgt in der Regel, wenn schon am Unfallort Anhaltspunkte für einen Verkehrsverstoß vorliegen, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge hat. Diese Konstellation ist zum Beispiel bei alkoholbedingten Unfällen gegeben oder wenn der Verkehr rücksichtslos gefährdet wurde, wie Franz Kreuzer sagt. Die reine Überschreitung der Geschwindigkeit falle nicht darunter. Daher hätten seine Kollegen am Unfallabend wohl auch keinen Grund gesehen, den Führerschein des Verursachers an sich zu nehmen.

    „Es war einfach zweifelhaft“, sagt der erfahrene Polizeibeamte. Er geht davon aus, dass die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht den Entzug der Fahrerlaubnis beantragen wird. Dies werde aber erst erfolgen, wenn das noch am Unfallabend angeordnete Gutachten vorliegt. Das sei wohl noch nicht der Fall. Ist der Antrag bei Gericht gestellt, wird er von einem Richter geprüft.

    Der kann entweder eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen oder bis zur Hauptverhandlung mit seiner Entscheidung warten. Kommt der Richter zu dem Ergebnis, dass der Führerschein schon vor der Verhandlung entzogen wird, erhält der Beschuldigte Post oder ein Polizeibeamter überbringt den Gerichtsbeschluss. Dann muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben.

    Zwei junge Frauen sind inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen

    Nimmt die Polizei einem Unfallverursacher noch am Unfallort den Führerschein ab, muss dies nachträglich von einem Richter bestätigt werden. Auch ohne Unfall kann der Führerschein entzogen werden. Wer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut fährt, begeht eine Straftat, selbst wenn kein Unfall oder sonstiger Schaden verursacht wird. Bei einer Verkehrskontrolle spielt es daher auch keine Rolle, ob die Fahrweise des Fahrers auffällig war oder nicht. Ab 1,1 Promille fehlt laut Gesetz die Fahrtauglichkeit.

    Bei dem schweren Verkehrsunfall zwischen Prittriching und Winkl wurden auch zwei junge Frauen im Alter von 17 und 22 Jahren schwer verletzt. Wie die Mutter des verstorbenen Jugendlichen sagt, seien beide mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen.

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