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Staatsanwaltschaft prüft Auftragsvergabe: Ermittlungen in Kaufering

Staatsanwaltschaft prüft Auftragsvergabe

Ermittlungen in Kaufering

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    Die Staatsanwaltschaft Augsburg geht einer anzeige gegen den früheren Kauferinger Bürgermeister nach. Offenbar wegen dieser Straßenlaternen in der Bayernstraße.
    Die Staatsanwaltschaft Augsburg geht einer anzeige gegen den früheren Kauferinger Bürgermeister nach. Offenbar wegen dieser Straßenlaternen in der Bayernstraße. Foto: Dominic Wimmer

    Seit knapp drei Wochen ist der frühere Kauferinger Bürgermeister Klaus Bühler im Ruhestand. Doch ruhig wird es für den 67-Jährigen deshalb nicht. Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt gegen den ehemaligen Kauferinger Rathauschef. „Ich bestätige, dass eine Anzeige eingegangen ist. Wir prüfen, inwieweit strafrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen“, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai heute unserer Zeitung. Zum Inhalt der Anzeige wollte er jedoch keine Angaben machen. Wie das LT aus mehreren Quellen erfahren hat, geht es bei der Anzeige offenbar um die Vergabe zum Bau von Straßenbeleuchtung in Kaufering. Bühler hatte – wie mehrfach berichtet – 2010 ohne Marktgemeinderatsbeschluss einen Auftrag an die Lechwerke für den Neubau der Straßenbeleuchtung an der Hilti- und Bayernstraße vergeben. Kosten: 174500 Euro.

    „Mir ist das neu, dass gegen mich ermittelt wird“, erklärte Klaus Bühler auf Nachfrage, wollte sich zu dem Vorgang aber nicht weiter äußern. In Richtung des unbekannten Anzeigenerstatters meinte er. „Wenn das der neue Politikstil ist, der nach der Wahl in Kaufering gelten sollte, dann gute Nacht.“

    Bühlers Nachfolger Erich Püttner zeigte sich überrascht, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen seinen Vorgänger führt. „Ich bin schon baff, dass so etwas im Raum steht.“ In seiner ersten Marktgemeinderatssitzung vor zwei Wochen beantragte er, die nachträgliche Genehmigung der Straßenbeleuchtung nochmals zu vertagen. „Weil wir das Thema noch mal intern besprechen müssen. Ich möchte nicht über etwas abstimmen, wo ich thematisch nicht drin bin.“ Nach wie vor liegt also für die Straßenbeleuchtung kein gültiger Marktgemeinderatsbeschluss vor – wie der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss bereits Ende 2010 angemahnt hatte. Bühler selbst hatte das Versäumnis, einen Marktgemeinderatsbeschluss herbeizuführen, auf sich genommen.

    Mehr zum Thema lesen Sie in der Printausgabe des Landsberger Tagblatts.

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