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Deutliche Kritik an den Stadtwerken Landsberg: Sind die Preise im Altstadtwärmenetz viel zu hoch?

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Deutliche Kritik an den Stadtwerken: Sind die Preise im Altstadtwärmenetz viel zu hoch?

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    Der Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes kritisiert als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft Lechstraße 1 und 3 die Preise für die Wärmeversorgung über das Altstadtwärmenetz der Stadtwerke.
    Der Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes kritisiert als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft Lechstraße 1 und 3 die Preise für die Wärmeversorgung über das Altstadtwärmenetz der Stadtwerke. Foto: Christian Rudnik

    Sind die Preise für die Wärmeversorgung über das Altstadtwärmenetz der Stadtwerke Landsberg deutlich zu hoch? Das legt zumindest eine E-Mail nahe, die der Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes unter anderem an Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl (UBV) und Mitglieder des Stadtrats verschickt hat. Dr. Kappes vertritt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Lechstraße 1 und 3. In dem aus 32 Wohnungs- und Teileigentumseinheiten bestehenden Gebäudekomplex sind auch die Kanzleiräume des Rechtsanwalts sowie die Geschäftsstelle von Haus & Grund Landsberg untergebracht. Gegenüber unserer Redaktion beziehen die Stadtwerke Stellung.

    Angeschlossene Gebäude in der Lechstraße werden über erdgasbetriebene Blockheizkraftwerke im Keller des Inselbads nach dem effizienten Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung mit Wärme und Strom versorgt. Die Wohnungseigentümergesellschaft sei lange eine zufriedene Kundin der Stadtwerke gewesen, schreibt Dr. Florian Kappes. Seit der Energiekrise infolge des Kriegs in der Ukraine hätten sich jedoch die Arbeits- und Grundpreise für die Wärmeversorgung – lediglich im Jahr 2023 gebremst durch die staatliche Energiepreisbremse – überproportional erhöht.

    Wohnungseigentümergemeinschaft könnte rechtliche Schritte einleiten

    Im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Netzen in Bayern und Deutschland sind diese nach Dr. Kappes Berechnungen mittlerweile zum Teil 50 Prozent bis mehr als 100 Prozent höher. „Dies hat bei uns im Haus bereits zu Kündigungen von Mietern geführt und erschwert aktuell sowohl Neuvermietung als auch Verkauf unserer Einheiten. Dasselbe gilt für alle anderen angeschlossenen Wohn- und Geschäftsimmobilien im Bereich der Landsberger Altstadt“, so Kappes.

    Inzwischen hätten die Stadtwerke ihre Preise für 2025 und 2026 zwar als Sondernachlass um zehn Prozent abgesenkt. „Sofern die Preise für die Jahre 2024 ff. nicht rückwirkend weiter nach unten angepasst werden, werden wir diesbezüglich rechtliche Schritte einleiten müssen, um die Interessen unserer Eigentümer, aber auch Mieter an sicherer und bezahlbarer Wärmeversorgung zu wahren“, schreibt Rechtsanwalt Dr. Florian Kappes. „Des Weiteren wären wir und andere Eigentümer dann gezwungen, uns eine eigene Heizung zu installieren und das kommunale Wärmenetz zu verlassen.“ Das wäre nicht zuletzt „schlecht für die weitere Umsetzung der Wärmewende und die künftigen Preise im Altstadtnetz Landsberg, welches möglichst viele Anschlüsse haben sollte.“

    Es wird „an einer Lösung für die zukünftige Preisentwicklung“ gearbeitet

    Auf Nachfrage äußern sich die Stadtwerke Landsberg zu der E-Mail von Dr. Florian Kappes. Die Herleitung der Preisgleitformeln erfolgt laut Pressesprecherin Kathrin Hoyer „auf Grundlage der strengen Vorgaben der AVBFernwärmeV“. Dabei handelt es sich um die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme. Die in den Formeln verwendeten Indizes entsprächen demnach den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes.

    „Die Stadtwerke Landsberg KU stehen bereits mit anderen Anschlussnehmern im Austausch und arbeiten gemeinsam mit der Stadt Landsberg sowie dem Verwaltungsrat der Stadtwerke an einer Lösung für die zukünftige Preisentwicklung“, so Hoyer weiter. „Ein direkter Vergleich mit anderen Wärmenetzen in Bayern ist nur eingeschränkt möglich, da die Ausgestaltung der Preisgleitformeln von den jeweils eingesetzten Energieträgern abhängt und dadurch unterschiedliche Kostenstrukturen berücksichtigt werden.“

    Eine gerichtliche Klärung wird nicht gescheut

    In seinem Schreiben verweist Dr. Florian Kappes auch auf einen mietrechtlichen Anspruch gegen den Vermieter auf eine wirtschaftliche Versorgung mit Wärme. „Wir sehen daher gute Erfolgsaussichten für eine gerichtliche Klärung gegen die Stadtwerke, die wir zwar immer noch gerne vermeiden würden, aber keinesfalls scheuen.“ Die Stadtwerke sind ein Kommunalunternehmen der Stadt. Dr. Kappes ruft die Empfänger der E-Mail „zur weiteren Einwirkung“ auf. Denn das Kommunalunternehmen unterliege insbesondere auch der Weisung durch den Stadtrat und durch den Verwaltungsrat.

    Dass im Herbst 2027 die Flusswärmepumpe im Inselbad in Betrieb genommen werden soll, spielt für den Rechtsanwalt keine Rolle. Dies ändere nichts an den aus seiner Sicht deutlich zu hohen Preisen der Versorgungsjahre 2024 bis einschließlich 2027. Wie aus einem weiteren Schreiben von Dr. Florian Kappes an die Stadtwerke hervorgeht, lagen die effektiven Bruttopreise bei der Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2024 bei etwa 35 ct/kWh und in den Jahren 2025 und 2026 bei jeweils etwa 32 ct/kWh. Demgegenüber liegen laut Kappes die von der Verbraucherzentrale ausgewerteten Medianwerte kleinerer Wärmenetze in Deutschland nur bei etwa 21 bis 22 ct/kWh. Die WEG habe einstimmig beschlossen, weitere Schritte einzuleiten, um die Interessen an sicherer, aber auch bezahlbarer Wärmeversorgung durchzusetzen.

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