Der Streit um das von der Gemeinde Penzing ausgesprochene Fütterungsverbot für Streunerkatzen in Oberbergen hat inzwischen das Verwaltungsgericht München beschäftigt. Anlass war ein Eilantrag einer Tierschützerin aus dem Landkreis, die sich gegen entsprechende Schreiben der Gemeinde gewehrt hatte. Diese hatte ihr Vorgehen unter anderem mit Beschwerden von Anwohnern, hygienischen Problemen und der Zuständigkeit im Rahmen der Katzenschutzverordnung begründet. Auf Nachfrage unserer Redaktion äußerte sie sich nicht mehr zu den aktuellen Entwicklungen.
Penzing/München
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