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Kommentar: Neues Landratsamt: Ein Urteil und seine Folgen

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Neues Landratsamt: Ein Urteil und seine Folgen

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    So könnte das neue Landratsamt im Landsberger Osten aussehen.
    So könnte das neue Landratsamt im Landsberger Osten aussehen. Foto: Landratsamt Landsberg

    Bei aller Verwirrung rund um die Fragestellungen zum Bürgerentscheid über das geplante neue Landratsamt im Landsberger Osten, hat das Urteil des Verwaltungsgerichts München auch eindeutige Aussagen getroffen.

    Das in der Fragestellung des Ratsbegehrens genannte „zentrale Dienstleistungsgebäude“ ist nach Ansicht des Gerichts nichts anderes als das als „Lechkiesel“ bezeichnete 120-Millionen-Euro-Projekt, schließt aber eine abgeänderte Version nicht aus. Klar ist aber auch: Wenn das Ratsbegehren mehrheitlich mit „Nein“ beantwortet wird, ist ein Neubau auf dem Areal am Penzinger Feld kein Thema mehr.

    Ob die Befürworter eines Neubaus im Landsberger Osten das mit ihrem Ratsbegehren so wollten, ist fraglich. Denn bei einem „Nein“ beim Ratsbegehren und einem „Ja“ beim Bürgerbegehren ist das Projekt gescheitert. Ein neues Grundstück und eine neue Planung müssten her, oder es bleibt alles so, wie es ist, mit einem Hauptgebäude in der Von-Kühlmann-Straße und 20 Außenstellen.

    Die Bürgerinitiative wollte mit ihrem Bürgerbegehren den aus ihrer Sicht zu teuren „Lechkiesel“ (120 Millionen Euro plus X, allein über Kredite finanziert) verhindern. Mit ihrer Fragestellung wäre eine abgespeckte Version am Penzinger Feld möglich gewesen. Das ist bei einer gleichzeitigen Ablehnung des Ratsbegehrens nun nicht mehr möglich.

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