In knapp einem Monat findet der Bürgerentscheid zum geplanten Neubau des Landratsamts im Landsberger Osten statt. Wie berichtet, hat die Bürgerinitiative, die das 120-Millionen-Euro-Projekt stoppen möchte, Klage beim Verwaltungsgericht in München eingereicht, weil die Fragestellung des Ratsbegehrens irreführend sei und keine echte Alternative zur Frage des Bürgerbegehrens biete. Mittlerweile liegt das Urteil vor, das die Klage abweist. Die Begründung des Gerichts wird mitunter unterschiedlich bewertet.
Auf dem Stimmzettel des Bürgerentscheids finden sich zwei Fragen. Die des vom Kreistag auf den Weg gebrachten Ratsbegehrens und die des von der Bürgerinitiative initiierten Bürgerbegehrens.
Die Frage des Ratsbegehrens (Bürgerentscheid 1) lautet: „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Landsberg am Lech ein zentrales Dienstleistungsgebäude am Penzinger Feld in Landsberg realisiert, um 13 angemietete Außenstellen mit jährlichen Mietkosten von ca. 1,2 Mio. Euro zusammenzufassen und die Zulassungsstelle dort unterzubringen?“

Die Frage des Bürgerbegehrens (Bürgerentscheid 2) lautet: „Sind Sie dafür, den Neu- bzw. Erweiterungsbau, der als Lechkiesel bezeichnet wird, mit Baukosten von 120 Mio. Euro am Penzinger Feld zu stoppen?“
Für Bürgerentscheide in Bayern ist auch immer eine Stichfrage vorgesehen. Diese lautet: „Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“
Das Ratsbegehren bietet eine Entscheidungsalternative, sagt das Gericht
In dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar, das unserer Redaktion vorliegt, wird festgestellt, dass sich das Ratsbegehren in seiner Fragestellung der Sache nach nicht als ein bloßes Spiegelbild der Fragestellung des Bürgerbegehrens darstellt, sondern darüber hinausgeht und eine weitere Entscheidungsalternative zur Abstimmung bringt. Bei einer mehrheitlichen Bejahung des Ratsbegehrens müsste ein zentrales Dienstleistungsgebäude am Standort errichtet werden, sei es in Form des „Lechkiesels“ oder in abgeänderter Form. „Für die Abstimmenden dürfte auch hinreichend erkennbar sein, dass es sich bei dem im Ratsbegehren zur Abstimmung gestellten zentralen Dienstleistungsgebäude insbesondere um das Projekt Lechkiesel handeln soll und nicht (nur) um eine Alternativplanung“, heißt es in der Begründung des Urteils.
Umgekehrt haben nach Ansicht des Verwaltungsgerichts die Formulierung des Ratsbegehrens und der Stichfrage auch zur Folge, dass sich der Abstimmende dafür aussprechen kann, dass der Bau eines (auch alternativen) Dienstleistungsgebäudes am Standort Penzinger Feld gänzlich unterbleibt. Also dann, wenn eine Mehrheit für das Bürgerbegehren und gegen das Ratsbegehren stimmt sowie bei der die Stichfrage für den Planungsstopp des „Lechkiesel“.

Wie bewerten Bürgerinitiative und Landratsamt das Urteil? „Auch wenn das Ergebnis des Urteils negativ ist, enthält es mehrere Klarstellungen, für die wir dankbar sind“, teilt Hans-Jürgen Schulmeister, einer der Sprecher der Bürgerinitiative, mit. So sei das „verniedlichend“ genannte „zentrale Dienstleistungsgebäude“ nichts anderes als das als „Lechkiesel“ bezeichnete Landratsamt. „Insoweit ist das Ratsbegehren das Spiegelbild zum Bürgerbegehren“, so Schulmeister. Mit einem „Nein“ zum Ratsbegehren, und das stelle das Verwaltungsgericht ausdrücklich klar, sei nicht nur der Lechkiesel gestoppt, sondern auch Alternativen am Penzinger Feld. „Die verwirrenden Formulierungen fallen auf den Landrat zurück“, teilt die Bürgerinitiative mit.
Das Landratsamt Landsberg sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt
Das Landratsamt sieht sich durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Das Gericht habe klargestellt, dass es sich bei dem Ratsbegehren um eine echte Entscheidungsalternative zur Fragestellung des Bürgerbegehrens handelt, teilt Pressesprecher Wolfgang Müller mit. Gericht und Landratsamt vertreten demnach die Auffassung, dass bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens das Grundstück am Penzinger Feld für weitere Planungen nicht mehr in Betracht komme. „Bei einem Erfolg des Ratsbegehrens könnte auf dem Grundstück weitergeplant werden, auch unter einer veränderten Planung.“
Zum geplanten Neubau des Landratsamts findet zusammen mit der Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar, ein Bürgerentscheid statt. Der Bürgerentscheid besteht aus zwei Fragestellungen sowie einer Stichfrage. Es handelt sich um drei getrennte Abstimmungen. Es sollte daher für alle drei Fragen eine Abstimmung erfolgen. Der Stimmzettel wird allerdings nicht dadurch ungültig, in dem nur Teile der Fragen abgestimmt werden. Unterbleibt eine Abstimmung für einzelne Fragen, führt dies zur Ungültigkeit für die betreffenden Fragen. Die übrige Stimmabgabe bleibt jedoch gültig. Ein Musterstimmzettel ist unter www.landratsamt-landsberg.de veröffentlicht. Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 2. Februar ein eigenes Wahlbenachrichtigungsschreiben für den Bürgerentscheid.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden