Am Penzinger Feld im Landsberger Osten soll ein neues Landratsamt gebaut werden. Nach aktuellen Berechnungen könnten für das Gebäude, den sogenannten „Lechkiesel“, insgesamt rund 120 Millionen Euro fällig werden, wobei auch die Errichtung eines Parkdecks berücksichtigt ist. In den Augen der Bürgerinitiative „LRA Neubau stoppen“ ist diese Summe wirtschaftlich jedoch nicht vertretbar. Nach einem inzwischen anerkannten Bürgerbegehren werden die Bürgerinnen und Bürger am 23. Februar – dem Tag der Bundestagswahl – über die Fortführung des Projekts entscheiden. Allerdings stellt sich auch die Frage, ob ein Neubau in einer anderen Bauweise an dem Standort überhaupt günstiger zu realisieren wäre. Ein Dokument der Kreisverwaltung stellt das infrage.
Das umstrittene 120-Millionen-Projekt in Landsberg wird gerne mit anderen Vorhaben verglichen. Eine Leserin hatte unsere Redaktion an das neue Landratsamt in Landshut (hat rund 40.000 Einwohner mehr als Landsberg), das im kommenden Mai bezugsfertig sein soll, erinnert. Mit dem Grundsatzbeschluss im Jahr 2020 wurde dort eine Kostendeckelung für die reinen Baukosten in Höhe von 75 Millionen Euro beschlossen. Nach einer Berechnung von Landsbergs Kreis-Hochbauamtsleiter Ulrich Köbberling wäre am Penzinger Feld ein Bau wie im Kreis Landshut mit Kosten von insgesamt 125 Millionen Euro jedoch sogar teurer als der Lechkiesel. Eine entsprechende Aufschlüsselung hat er unserer Redaktion zur Verfügung gestellt.
Kreisverwaltung: Auch ein Modulbau wäre teurer als der Lechkiesel
Das Landshuter Landratsamt wurde demnach in den Kostengruppen 300 (Bauwerk Baukonstruktion), 400 (Bauwerk technische Anlagen) und 500 (Freianlagen/Außenanlagen) nach Auskunft des dortigen kreiseigenen Hochbaus für 75 Millionen Euro zuzüglich 10 Millionen Euro Preissteigerung erstellt. In dieser Summe sind jedoch – anders als bei der Gesamtkostenschätzung für den Lechkiesel – die Kostengruppen für die Ausstattung und die Baunebenkosten nicht enthalten. Deswegen werden in Köbberlings Berechnung mit Verweis auf die Planungen in Landsberg noch knapp 1,8 Millionen Euro (Ausstattung) beziehungsweise 20 Millionen Euro (Baunebenkosten) aufgeschlagen – ebenso wie die Kosten für ein Parkdeck in Höhe von knapp 14 Millionen Euro. Denn anders als die hiesige Kreisverwaltung könne jene im Kreis Landshut, wo für das im Markt Essenbach verortete Grundstück vier Millionen Euro geflossen sind, auf bestehende Stellplätze zurückgreifen.
Auch ein von Denklingens Bürgermeister Andreas Braunegger (CSU) ins Spiel gebrachter Modulbau am Penzinger Feld wäre nach Ansicht der Landsberger Kreisverwaltung mit rund 121,5 Millionen Euro kostspieliger als der Lechkiesel. Auch hier wurde vom Kreis-Hochbauamtsleiter unter anderem noch das Parkdeck berücksichtigt, genauso wie eine notwendige Unterkellerung (knapp 14 Millionen Euro). Die in dem Vorschlag von Braunegger veranschlagten – und von der Kreisverwaltung übernommenen – Baunebenkosten in Höhe von 3,6 Millionen Euro hält Köbberling zudem für „unrealistisch“.
In einem weiteren Dokument fasst die Verwaltung die aus ihrer Sicht gegebenen Vorteile eines ringförmigen oder ovalen Baukörpers am Standort im Landsberger Osten zusammen. So ermögliche die Kubatur die Ausrichtung eines Großteils der Räume zum Innenhof, was aufgrund des Verkehrslärms eine erforderliche Schallschutzmaßnahme sei. Zudem ist von „einer Grundlage für Kompaktheit, kurze Wege, Flächeneffizienz, Wirtschaftlichkeit und Flexibilität“ die Rede.
Bürgerinitiative klagt gegen Fragestellung des Ratsbegehrens
Über die Fortführung der Planungen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger am 23. Februar. Dem Bürgerbegehren („Sind Sie dafür, den Neu- bzw. Erweiterungsbau, der als Lechkiesel bezeichnet wird, mit Baukosten von 120 Mio € am Penzinger Feld zu stoppen?“) hat der Kreistag mit knapper Mehrheit ein Ratsbegehren entgegengesetzt. Unter dem Titel „Realisierung Dienstleistungsgebäude“ lautet dessen Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass der Landkreis Landsberg am Lech ein zentrales Dienstleistungsgebäude am Penzinger Feld in Landsberg realisiert, um 13 angemietete Außenstellen mit jährlichen Mietkosten von ca. 1,2 Mio. € zusammen zu fassen und die Zulassungsstelle dort unterzubringen?“
Nach Ansicht der Bürgerinitiative wäre die Frage des Bürgerbegehrens, die ganz einfach mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden könne, vollkommen ausreichend, hieß es Ende vergangener Woche in einer Pressemitteilung. Diese hatte Hans-Jürgen Schulmeister, einer der Sprecher der Bürgerinitiative, versendet. Aufgrund des Ratsbegehrens seien die nach aktuellem Stand vorgesehenen Stimmzettel jedoch verwirrend. „Um diese unnötige Verwirrung bei den Bürgern zu vermeiden, haben wir als Bürgerinitiative Klage gegen die Fragestellung des Ratsbegehrens vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Gleichzeitig haben wir auch eine einstweilige Anordnung beantragt, um den Stimmzettel übersichtlich und verständlich zu gestalten.“
Wenn es nach der Bürgerinitiative „LRA Neubau stoppen“ geht, hat die Klage offenbar Aussicht auf Erfolg. Hans-Jürgen Schulmeister hat unserer Redaktion ein auf Mai 2023 datiertes Schreiben der Landesanwaltschaft Bayern zukommen lassen, in dem es um die „Abwehr eines konkurrierenden und irreführenden Ratsbegehrens“ geht. In diesem vermerkt ist der Leitsatz: „Die Vertreter eines zugelassenen Bürgerbegehrens können ein konkurrierendes Ratsbegehren abwehren, wenn dieses durch eine irreführende Formulierung die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens schmälert. Dabei gilt ein umso strengerer Maßstab, je mehr sich die Fragestellung des Ratsbegehrens der Sache nach als ein bloßes Spiegelbild der Fragestellung des Bürgerbegehrens darstellt.“
Dass der Kreis Landshut mit ca 165 000 Einwohnern aber im Zentrum die kreisfreie Stadt Landshut hat, die mit ca. 75 000 Einwohnern 2,5 mal größer als Landsberg und zudem nebenbei die Hauptstadt eines ganzen Regierungsbezirks ist, geht hier etwas unter. Der Vergleich hink da schon etwas.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden