Vor einem Monat äußerten die Macher des Lech Ateliers deutliche Kritik am Landsberger Ordnungsamt. Das Amt versuche, „mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, unsere Arbeit zu erschweren“, hieß es in einer Pressemitteilung. Oberbürgermeisterin Doris Baumgartl (UBV) wies die Vorwürfe vehement zurück und zeigte sich „irritiert“ über den Zeitpunkt und den Inhalt des Schreibens. Inzwischen scheinen sich die Wogen etwas geglättet zu haben. Lech-Atelier-Macher Franz Hartmann und Baumgartl berichten gegenüber unserer Redaktion von „konstruktiven Gesprächen“. Wie der Kulturbetrieb auf dem Gelände im Landsberger Norden gesichert werden soll.
Seit eineinhalb Jahren ist das in unmittelbarer Nähe zur Kläranlage gelegene Lech Atelier ein Freiraum für Subkultur und Kreativwirtschaft. Die Landsberger Stadtverwaltung arbeitet momentan an einem Bebauungsplan, damit die Betreiber und das Umfeld Sicherheit haben. Doch auch für die Zwischenzeit braucht es für die Events eine rechtliche Grundlage. Daher spielt aktuell das Landesstraf- und Verordnungsgesetz bei der Genehmigung von Veranstaltungen eine entscheidende Rolle. Gemäß Artikel 19 wird zwischen Kultur- und Vergnügungsveranstaltungen unterschieden. Der Knackpunkt: In Landsberg dürfen pro Monat maximal zwei Vergnügungsveranstaltungen an einem Veranstaltungsort genehmigt werden. Die Kunstschaffenden kritisierten in der im Februar versendeten Pressemitteilung, dass das Ordnungsamt nahezu alle Veranstaltungen im Lech Atelier als Vergnügungsveranstaltungen einstufe. Die Rede war von einer möglichen Absage des Großteils der geplanten Veranstaltungen in diesem Jahr aufgrund des Konflikts.
An den rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es „nichts zu rütteln“
Oberbürgermeisterin Baumgartl verteidigt das Vorgehen des Ordnungsamts. Für eine Einordnung, ob es sich um eine Vergnügungs- oder eine kulturelle Veranstaltung handelt, seien objektive Kriterien zu prüfen. „Wir haben rechtliche Rahmenbedingungen, an die wir uns zu halten haben und an denen es nichts zu rütteln gibt“, sagt Baumgartl gegenüber unserer Redaktion. Persönliche Angriffe seien daher „nicht tragbar“. Nach wie vor gelte, dass die Stadt das Lech Atelier mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstütze.
Es werde dasselbe Ziel verfolgt: „Und wir haben einen Weg gesucht und auch einen Weg gefunden“, sagt sie mit Blick auf den Bebauungsplan. An diesem werde intensiv gearbeitet, allerdings möchte Baumgartl keine Prognose dazu abgeben, wie lange das Verfahren dauern könnte. Dies hänge in erster Linie von den Gutachten ab – etwa zum Lärmschutz, dem Verkehr oder dem Naturschutz. Generell bietet sich laut der Oberbürgermeisterin der Standort im Landsberger Norden für die derzeitige Nutzung an.
Bis ein Bebauungsplan in Kraft tritt, brauche es für die Veranstaltungen im Lech Atelier eine sicherheitsrechtliche Grundlage. Und die biete derzeit das Landesstraf- und Verordnungsgesetz, so Baumgartl. Die Unterscheidung zwischen einer Kulturveranstaltung und einer Vergnügungsveranstaltung sei „sehr klar geregelt“. Das momentan angewandte Prozedere ist Baumgartl zufolge für beide Seiten – die Kulturschaffenden und das Ordnungsamt – zeitintensiv. Momentan wird eine Duldung gleichlautender Veranstaltungen geprüft. Damit müsste das Lech-Atelier-Team die Veranstaltungen weiter anzeigen. Das Verfahren wäre allerdings deutlich vereinfacht.
Programm im Lech Atelier soll fortgesetzt werden
Franz Hartmann, Vorstand des Betreibervereins „Kunst hält Wache“, hofft, dass es noch in diesem Monat eine baurechtliche Duldung geben wird. Mit einer solchen Regelung wären in seinen Augen monatlich mehr als zwei Vergnügungsveranstaltungen möglich. Auch Hartmann berichtet von „konstruktiven“ Gesprächen mit der Stadt: „Das Ziel ist es, unser Programm jetzt fortzusetzen – daran arbeiten wir.“ Bisher hätte eine Veranstaltung abgesagt werden müssen. Im März kann das Lech Atelier laut Hartmann wie geplant mit vier Veranstaltungen bespielt werden. Das sei auch das Ziel für April.
Zu seiner Kritik am Ordnungsamt steht Hartmann: „Wir haben lange geschwiegen.“ Doch dann sei gegen ihn ein Bußgeldverfahren wegen einer nicht angezeigten Veranstaltung eingeleitet worden. „Wir müssen darüber informieren, warum wir etwas absagen“, so Hartmann. Das Lech Atelier sei inzwischen ein großer Betrieb, an dem „wahnsinnig viel hängt“. Zahlreiche Menschen engagierten sich im Rahmen des Projekts ehrenamtlich.
Christian Greinwald, ehemals Betreiber des Libre an der Katharinenstraße, stand seinerzeit nach eigenen Angaben vor ähnlichen Problemen wie jetzt das Lech Atelier. Im Libre fanden regelmäßig Tanzveranstaltungen statt. „Wir hätten zusätzlich gerne auch etwas mit Bands gemacht.“ Aufgrund von Beschränkungen sei das aber nicht möglich gewesen. Den Gesetzestext des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes erachtet Greinwald in der derzeitigen Form als veraltet.
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