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Prozess vor dem Amtsgericht Landsberg: Mann wird wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verurteilt

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Mann wird wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verurteilt

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    Ein 58-jähriger Mann musste sich wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vor dem Amtsgericht Landsberg verantworten.
    Ein 58-jähriger Mann musste sich wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vor dem Amtsgericht Landsberg verantworten. Foto: Christian Rudnik (Symbolfoto)

    Vor dem Amtsgericht Landsberg ging es kürzlich um einen Fall sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Ein 58-Jähriger aus dem Landkreis war angeklagt, sich im Oktober vergangenen Jahres einer Arbeitskollegin angenähert, ihr den Arm um die Taille gelegt und sie in sexuell motivierter Absicht an sich gezogen zu haben. Die Kollegin habe das als eklig empfunden. Die Staatsanwaltschaft Augsburg erließ gegen den 58-Jährigen einen Strafbefehl wegen sexueller Belästigung. Auf dessen Einspruch kam es nun zur Hauptverhandlung.

    Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er habe die Zeugin niemals sexuell belästigt oder auch nur angefasst und ihr entsprechend, so auf Befragen der Richterin, nicht den Arm um die Taille gelegt. Die ihm vorgeworfene Äußerung über einen angeblichen „Männerverschleiß“ der Geschädigten habe er niemals getätigt. Das Arbeitsverhältnis sei höflich gewesen. Man duzt sich in der Firma und er kannte ihren Namen. Kontakte habe es nur anlässlich gemeinsamer Arbeitspausen gegeben. Er habe sich die Anzeige nicht erklären können, so der Angeklagte. Man habe weiterhin gemeinsam im Frühstücksraum gesessen, als sei nichts passiert. Als er krankgeschrieben gewesen sei, habe er schließlich die fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erhalten. Da der Vorwurf haltlos sei, habe er Kündigungsschutzklage eingereicht, sodass die fristlose Kündigung in eine fristgerechte umgewandelt worden sei.

    Ein Arbeitskollege hat den Vorfall beobachtet

    Die Geschädigte bestätigte vor dem Amtsgericht den von der Staatsanwaltschaft angeklagten Sachverhalt. Sie habe nicht gesehen, dass der Angeklagte sich näherte und sei geschockt gewesen, als er sie an sich gezogen habe. Anschließend habe er gelacht und sie Tage später noch „Schnecke“ genannt.

    Ein bei dem Vorfall anwesender Arbeitskollege hatte beobachtet, dass der Angeklagte einen Arm um die Geschädigte gelegt hat, und auch, dass ihr das erkennbar nicht gepasst habe. Auch wenn es keine minutenlange Umarmung gewesen sei. In einem anderen Zusammenhang habe der Angeklagte auch von „Männerverschleiß“ der Geschädigten geredet, „es war etwas Freches“, so der Zeuge. Die Geschädigte habe still reagiert, aber es sei ihr nicht recht gewesen. Keinesfalls sei es eine gegenseitige Neckerei, aber auch nicht gewalttätig gewesen. „Ich fand’s schon anzüglich, aber es war keine böse Absicht. Es kommt ja auch darauf an, wie es der andere empfindet.“ Der Angeklagte sei ein lustiger Arbeitskollege, „manchmal vielleicht auch zu lustig“. Ein weiterer Arbeitskollege sagte bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht, die Geschädigte sei dagegen distanziert und mehr mit sich beschäftigt.

    Die Amtsrichterin Marita Karg hielt dem Angeklagten vor, der Zeuge habe eine umarmende Heranziehung gesehen: Wieso solle er das sagen, wenn es nicht stimme? Der Angeklagte blieb jedoch dabei, dass er die Geschädigte nicht angefasst habe.

    Richterin: Äußerungen des Angeklagten haben etwas Anzügliches

    Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft sah die Anklage vollauf bestätigt. Da aber kein obszönes Verhalten festzustellen und der Angeklagte bislang unbescholten durchs Leben gekommen sei, würden 50 Tagessätze in Höhe von 53 Euro als Strafe ausreichen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Schulvater aus Weilheim, sah Differenzen in den Zeugenaussagen und wertete die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft daher als nicht bewiesen. Der Verteidiger beantragte Freispruch. Der Angeklagte habe keinerlei sexuelles Interesse an der Geschädigten gehabt.

    Die Richterin Marita Karg hielt den Angeklagten für schuldig und verurteilte ihn zu 30 Tagessätzen à 50 Euro. Gerade die Äußerung hinsichtlich eines angeblichen „Männerverschleißes“ habe etwas Anzügliches, so die Richterin. Sie habe keine Zweifel hinsichtlich seines sexuellen Interesses. Der Angeklagte habe die Frau auch danach noch bloßgestellt, das habe schließlich das Fass zum Überlaufen gebracht. Für den Arbeitsplatz sei das viel zu viel. Auch die Titulierung „Schnecke“ offenbare das. Die Geschädigte sei eine distanzierte Person und der Angeklagte habe bewusst Grenzen überschritten.

    Wegen der sowieso schon erheblichen Folgen für den Angeklagten, der seinen Arbeitsplatz verloren habe und nun auch eine Menge an Kosten tragen müsse, reichten aber 30 Tagessätze, also ein Monatseinkommen aus, zumal er bislang noch nie bestraft worden sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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