Das Bundesverfassungsgericht steht vor der schwierigen Aufgabe, die Voraussetzungen der Sterbehilfe genauer zu definieren.
Hier kann es kein allgemeingültiges Ja oder Nein geben, kein Schwarz oder Weiß. Hier muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob der Tod der einzige Ausweg ist. Es gibt Menschen, die wissen, dass sie demnächst sterben müssen. Sie wollen einen selbstbestimmten, möglichst friedlichen Tod, am liebsten in der vertrauten Umgebung, mit der Möglichkeit, sich von ihren Nächsten zu verabschieden. Sie wollen nicht länger als nötig künstlich am Leben gehalten werden, wollen nicht wegen unerträglicher Schmerzen betäubt dahindämmern.
Aber Sterbewillige müssen ins Ausland ausweichen, wenn sie das deutsche Verbot umgehen und ihre Helfer nicht kriminalisieren wollen. „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in Paragraf 217 des Strafgesetzbuches.
Die Politik wollte das Geschäftsmodell von Sterbehilfevereinen treffen
Der Sterbewunsch ist eine höchst private Angelegenheit, die jeder für sich selbst klären muss, solange er bei klarem Verstand ist. Es verbietet sich aber von selbst, ihn für rein geschäftliche Interessen unter dem Deckmantel der Nächstenliebe zu missbrauchen. Das war auch die Motivation des Gesetzgebers, als er 2015 nach kontroversen Debatten den Paragrafen 217 so formulierte. Die Politik wollte das Geschäftsmodell von Sterbehilfevereinen treffen. Aber der von ihr gewählte Begriff „geschäftsmäßig“ im Gesetz ist für die Juristen ein Graus, weil er nicht genau definiert ist. In deren Interpretation heißt es, ein Arzt oder ein Verein oder eine einzelne Person leistet wiederholt Sterbehilfe. Geld muss gar nicht im Spiel sein. Aber es reicht beispielsweise, einen Sterberaum einzurichten und eine tödliche Substanz zu besorgen, um sich strafbar zu machen.
Die grundsätzliche Frage lautet: Wer entscheidet darüber, wann ein Leben zu Ende gehen soll. Kann es der Patient selbst? Welche Rolle spielen die Ärzte? Machen sie sich womöglich schon strafbar, wenn sie Opiate in hohen Dosen verschreiben, nur damit der Patient etwas zur Linderung der Schmerzen daheim hat? Haben staatliche Behörden die Verpflichtung, die Ausgabe tödlicher Dosen von Betäubungsmitteln zu verhindern, mit denen sie ein ansonsten selbst bestimmtes sanftes Entschlafen ermöglichen würden? Auch dies könnte ja als geschäftsmäßige Sterbehilfe missverstanden werden.
Sterbehilfe: Suizid an sich hat keine strafrechtlichen Folgen
Das Bundesverfassungsgericht steht vor der ungemein schwierigen Aufgabe, abzuwägen zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Sterbewilligen und dem Interesse des Staates, den Tod nicht der Geschäftemacherei zu überlassen. Für viele Ärzte wird es darum gehen, nicht in der Grauzone zwischen an sich nicht verbotenem Suizid und am Wohl des Patienten orientierter Behandlung, die im Extremfall in eine indirekte Sterbehilfe münden kann, zerrieben zu werden.
Der Suizid an sich hat keine strafrechtlichen Folgen. Aber ihn zu fördern, verbietet sich von selbst. Die generelle Freigabe eines Betäubungsmittels wie Natrium-Pentobarbital in einer tödlichen Dosis käme deshalb nicht infrage. Es muss den Extremfällen vorbehalten bleiben. Dem Missbrauch würde Tür und Tor geöffnet, wenn der selbstbestimmte Todeszeitpunkt zum Normalfall gemacht wird. Niemand darf sich zum Suizid gedrängt fühlen, nur weil er nicht länger seinen Angehörigen und der Gesellschaft – von den Pflegenden bis zu den Kranken- und Pflegekassen – zur Last fallen will. Und weil es die entsprechenden Angebote gibt.
Vielmehr kommt es darauf an, den Kranken bis zum Schluss ein Leben in Würde zu ermöglichen. Das ist ein – hoffentlich unstrittiges – Gebot der Menschlichkeit.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Mit absoluter Sicherheit ist es nicht Sache von Politikern über das Leben eines Bürgers zu entscheiden! Handeln sie im Auftrag von Leuten, die am langsamen Sterben eines todkranken Menschen noch kräftig mitverdienen wollen? Warum versucht man einem mündigen Bürger die Entscheidung zu verwehren, seinen eigenen Tod und den Zeitpunkt selbst zu bestimmen?
Klare Antwort: 1000x JA (Auffüllung aucvh 30 Zeichen ...)