Die rechtsextremistische Mordserie, der in Deutschland acht türkischstämmige Geschäftsleute, ein griechischstämmiger Geschäftsmann und eine deutsche Polizistin zum Opfer fielen, muss alleine nach deutschem Recht verhandelt werden. Aber in der Außenwirkung handelt es sich um einen Prozess von internationaler Bedeutung. Deswegen müssen auch internationale Medien feste Plätze im Gerichtssaal erhalten. Die Justiz kann mit dem NSU-Prozess nicht so umgehen, als handele es sich um einen x-beliebigen Routinefall.
Weder das Oberlandesgericht noch die Justizministerin haben sich bisher kreativ gezeigt. Andere Gerichte, etwa in Oldenburg, sorgten bei aufsehenerregenden Prozessen dafür, dass alle Kategorien von Medien (Zeitungen, Fernsehen, Agenturen) zum Zug kamen. Durch eine solche Quotierung hätten beim NSU-Prozess auch die Reporter aus dem Ausland berücksichtigt werden können.
Noch ist es nicht zu spät, um jene Sensibilität zu zeigen, die sich auch die Kanzlerin wünscht. Das Gericht könnte zum Beispiel einige freie Plätze an türkische Medien fest vergeben. Oder zulassen, dass Presseorgane, die zum Zug gekommen sind, zugunsten ausländischer Kollegen auf ihren Platz verzichten. Viele Medien sind bereit dazu.