Die Kunden der Großbäckerei, die den Markt im Großraum München beherrscht und im ganzen Freistaat Filialen und Supermärkte beliefert, dürfen mit gutem Recht empört sein, dass sie über viele Monate nichts von den ekelerregenden Zuständen in der Produktion der Großbäckerei erfahren haben, obwohl bereits seit Mai die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Wenn die Behörden behaupten, sie hätten aus rechtlichen Gründen nicht früher informieren dürfen, widerspricht das dem Lebensmittelgesetz. Es erlaubt explizit die Warnung vor unter ekelerregenden Umständen produzierten Lebensmitteln. Das Umweltministerium und die Behörden sollten offen zugeben, dass sie aus Abwägungsgründen anders entschieden haben, anstatt sich hinter Paragrafen zu verstecken. Schuldig sind schließlich die Betreiber der Großbäckerei, die den guten Willen der Behörden bis zur Zwangsschließung ständig missbraucht hatten.
Es ist das Verdienst der Lebensmittelkontrolleure, dass sie den Skandal aufgedeckt haben. Es ist das Versäumnis der Behörden und des Ministeriums, dass sie die Informationen zurückhielten, statt für zeitgemäße Transparenz zu sorgen.