Not macht bekanntlich erfinderisch. Die schiere Finanznot in den Jahren 2003 und 2004 war der Auslöser für den Gesetzgeber, den Gemeinden ein „Zuckerle“ zukommen zu lassen, das ihnen Franz Josef Strauß viele Jahre zuvor mit der Streichung sogenannter Bagatellsteuern genommen hatte.
Die Wiedereinführung der Zweitwohnungssteuer war das Vehikel, das im Prinzip ohne eigenes Zutun zur wundersamen Geldvermehrung führte. Begründet wurde dies mit der Infrastruktur, die von Gemeinden auch für diejenigen vorgehalten werden muss, die sich nur ab und zu an ihrem Nebenwohnsitz aufhalten und sich sonst nicht sonderlich für das Gemeindeleben interessieren.
Den meisten Menschen, die sich eine zweite Wohnung leisten können, wird eine verhältnismäßig geringe Abgabe nicht wehtun. Aber darum geht es nicht. Auch die solventen Eigentümer eines Ferienhäuschens im Allgäu haben in ihr Anwesen investiert – sicher nicht zum Schaden der Handwerksbetriebe vor Ort. Und es dürften sich auch die „einheimischen“ Metzger und Bäcker freuen, wenn die „Auswärtigen“ zum Einkaufen kommen. Vor allem aber bleibt die Zweitwohnungssteuer deshalb ein Ärgernis, weil hier einfach Politik nach Kassenlage gemacht wird.