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Demografischer Wandel: Reformbedarf im Sozialstaat

Kommentar

Demografischer Wandel: Sozialstaat am Scheideweg

Rudi Wais
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    Alt, krank, pflegebedürftig? Der deutsche Sozialstaat ist für die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft nicht gerüstet.
    Alt, krank, pflegebedürftig? Der deutsche Sozialstaat ist für die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft nicht gerüstet. Foto: Jan Woitas, dpa

    Zahlen lügen nicht. Vor 60 Jahren finanzierten 375 Beschäftigte und deren Arbeitgeber mit ihren Beiträgen die Renten von 100 Rentnern. Heute kommen für 100 Rentner noch 220 Beitragszahler auf, in 20 Jahren werden es nur noch 174 sein. Gleichzeitig werden die Menschen, glücklicherweise, immer älter und beziehen entsprechend länger Rente – im Schnitt etwa 20 Jahre. Zum Vergleich: Das ist etwa doppelt so viel wie vor 60 Jahren.

    Um zu verstehen, dass ein System zum Scheitern verurteilt ist, in dem immer weniger Junge für immer mehr Alte, Kranke und Pflegebedürftige aufkommen sollen, muss man kein Versicherungsmathematiker sein. Dazu reicht Volksschule Sauerland, wie es der damalige Sozialminister Franz Müntefering einst bei der Einführung der Rente mit 67 formulierte. Ob Rentenversicherung, Pflege oder Krankenkassen: Die Wucht der Demografie trifft die deutschen Sozialsysteme mit einer lange Zeit fahrlässig unterschätzten Härte – die Politik aber sieht noch immer zu, lagert Probleme in Kommissionen aus oder erfindet gar neue Sozialleistungen wie das Pflegegeld, das Angehörige nach dem Willen der neuen Familienministerin Karin Prien erhalten sollen, wenn sie sich um ihre pflegebedürftigen Eltern oder Großeltern kümmern.

    Die Riester-Rente: Hohe Kosten, magere Renditen

    Dabei fehlt es jetzt schon an allen Ecken und Enden. Ein im europäischen Vergleich schon niedriges Rentenniveau lässt sich nur noch mit dreistelligen Milliardenzuschüssen aus dem Bundeshaushalt halten, die Beiträge der Kranken- und der Pflegekassen steigen immer stärker – und die einst als Ausweg aus dem demografischen Dilemma geplante Riester-Rente hat nicht gehalten, was ihre Erfinder sich versprochen haben: Zu bürokratisch, zu hoch die Kosten, und viel zu niedrig die Renditen.

    Eine Regierung, die ihren Reformanspruch ernst nimmt, stellt sich diesen Problemen - und vertagt sie nicht. Dabei liegt eine Reihe von Lösungen auf der Hand: Da sich die gesetzliche Rente auf Dauer nicht mehr im Umlageverfahren finanzieren lassen wird, braucht sie ein zweites Standbein an den Kapitalmärkten - und das möglichst bald. Der Rente mit 67 wird trotz der geplanten Steuervorteile für Beschäftigte, die freiwillig über das Rentenalter hinaus arbeiten, irgendwann die Rente mit 68 oder 69 folgen müssen. Als Ersatz für die Riester-Rente bietet sich ein Modell aus Schweden an, wo Beschäftigte verpflichtend in einen höchst rentablen Vorsorgefonds einzahlen. Die Rente ohne Abschläge nach 45 Versicherungsjahren ist in einer alternden Gesellschaft ein Anachronismus, den sich das Land eigentlich nicht mehr leisten kann, und in der Pflege lassen sich die immer größer werdenden Versorgungslücken weder mit zusätzlichem Steuergeld noch mit eilends angelernten Hilfskräften schließen. Der Beruf der Pflegerin und des Pflegers muss attraktiver, gesellschaftlich akzeptierter und besser bezahlt werden, sonst schlittert Deutschland in eine Pflegekatastrophe.

    Die letzte große Sozialreform liegt mehr als 20 Jahre zurück

    Sozialreformen sind nie populär, das hat schon der Streit um Gerhards Schröders Agenda 2010 gezeigt. Nötig aber sind ein nachhaltiger Umbau der Systeme und eine stärkere Eigenvorsorge jedes Einzelnen gleichwohl. Nur auf ein stärkeres Wachstum zu vertrauen, das zu höheren Steuer- und Beitragseinnahmen führt und Druck von der Politik nimmt, wäre jedenfalls reichlich naiv. Im Wahlkampf hat Friedrich Merz den Eindruck erweckt, er scheue die Konfrontation mit der sozialpolitischen Wirklichkeit nicht. Als Kanzler bleibt er diesen Beweis bisher schuldig.

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    3 Kommentare
    Robert Natterer

    Vor 60 Jahren möge mehr Beschäftigte mit ihren Beiträgen die Renten finanziert haben, aber damals waren die Renten noch bei über 70 Prozent, heute für immer mehr Rentner nicht mal bei 48 Prozent, die Menschen, die immer älter werden, sind hauptsächlich Beamte, oder Menschen, die nicht in körperlich belastenden Berufen arbeiten, z. B. Bau, Pflege etc. wie man leider auch häufig auf der letzten Seite meiner Heimatzeitung (MZ Landkreis Unterallgäu) nachlesen kann, ich glaube auch nicht, daß Sie mir 20 Jahre Rente garantieren können, was auch die Pflege betrifft, traurig genug, wenn man heute z. B. nach mehr als 45 Jahren kaputtgearbeitet und krank vorzeitig in Altersrente für Schwerbehinderte gehen muß, und dafür mit Abzügen bestraft wird, so daß man als Rentner nicht mehr bekommt, als ein Gesunder Bürgergeldempfänger der nie gearbeitet hat, die Probleme haben sich schon vor Jahrzehnten abgezeichnet, aber die Politiker kein Interesse etwas zu ändern, hauptsache die Pensionen stimmen.

    Helmut Eimiller

    Um die Ist-Zahlen richtig einordnen zu können, mag ja die Schule Im Sauerland ausreichen. Ein Versicherungsmathematiker dagegen hätte rechtzeitig erkannt, dass Vorsorge unbedingt vonnöten ist. Heute ist es für die Schaffung eines zweiten Standbeins zu spät; auch kann man fehlende Vorsorge in Zeiten schlecht laufender Wirtschaft nicht mit einer deflatorischen Politik ersetzen. Abschreckendes Beispiel: In der Weimarer Republik hatte sich Reichskanzler Brüning ebenfalls der wohlorganisierten Lobby der Wirtschaftsverbände ausgeliefert. Brüning versuchte mit Notverordnungen (Steuererhöhungen mit u.a. einer als „Bürgersteuer“ bezeichneten Kopfsteuer sowie Ausgabenkürzungen besonders bei Beamtengehältern) Haushaltsdefiziten zu begegnen. Das Ergebnis war für ganz Europa fatal.

    Klaus Axmacher

    Zur Diskussion über die Altersversorgung ist zuerst einmal eine ehrliche Bestandsaufnahme angesagt die alle Ansprüche und Finanzierungen transparent darstellt. Da sind erstmal die Ansprüche die sich aus Beiträgen aus gewerblicher Arbeit ergeben. Dann sind da Ansprüche die nicht durch Beiträge in die RV erworben wurden, z.B. Mutterrente, Lebensleistungsrente, deren Finanzierung eine Gemeinschaftsaufgabe für alle Steuerzahler ist. Und dann sind da noch die üppig bemessenen Pensionsansprüche der Staatsbediensteten die auch aus dem allgemeinen Steuertopf bedient werden. Auch die Finanzierung der Reha-Maßnahmen durch die RV muß mit bewertet werden. Erst dann kann über eine gerechte Verteilung der Kosten zur Altersversorgung diskutiert werden.

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