Mit einem Molotow-Cocktail hatte der 47-jährige Angeklagte im vergangenen September einen Balkon in der Berliner Straße in Mindelheim in Brand gesetzt und dann mit einer Kettensäge zwei Wohnungstüren aufgesägt. Nun musste er sich vor dem Landgericht Memmingen für seine Taten verantworten. Staatsanwalt Markus Schroth nannte den Angeklagten in seinem Plädoyer wegen seiner Wahnvorstellungen eine „Gefahr für die Allgemeinheit“, bezeichnete ihn aber nach Paragraf 63 StGB als „schuldunfähig“. Dem schloss sich auch die Zweite Strafkammer des Landgerichts Memmingen unter Vorsitz von Richter Florian Förschner an. Es wurde angeordnet, dass der Mann bis auf Weiteres in der Psychiatrie bleiben muss.
Mindelheim
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