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Bad Wörishofen
22.01.2021

Bauen: In Bad Wörishofen gelten eigene Regeln

In Bad Wörishofen geht man in Sachen Bauordnung in einem entscheidenden Punkt einen eigenen Weg. Es geht um die künftig gültigen Gebäudeabstände.
Foto: Heinrich

Plus Im Februar tritt Bayerns neue Bauordnung in Kraft. Der Weg ins Eigenheim soll kürzer werden, Steingärten können verhindert werden. Doch beim Gebäudeabstand tritt Bad Wörishofen auf die Bremse.

Nur noch wenige Tage, dann gilt in Bayern eine neue Bauordnung. Sie soll Häuslebauern das Leben leichter machen, ist immer wieder zu hören. Zum Beispiel werden Bauanträge, die auch nach drei Monaten nicht abschließend bearbeitet wurden, künftig in der Regel automatisch gültig. Kritisch gesehen wird in Bad Wörishofen aber die neue Abstandsregelung. Gebäude dürfen viel dichter zusammenstehen, als bisher. Der Stadtrat von Bad Wörishofen hat dieser ungewollten Nähe nun einen Riegel vorgeschoben, mit einer eigenen Satzung.

Was die Regelungen der neuen bayerischen Bauordnung in der Praxis bedeuten, weiß Manfred Pistel vom Bauamt der Stadt Bad Wörishofen. Hinschauen ist da zum Beispiel bei den so beliebten Staffelgeschossen angebracht, einem baulich etwas eingerückten obersten Stockwerk. Ein mehr als zehn Meter hohes Gebäude mit zwei Geschossen und einem Staffelgeschoß dürfte nach der neuen Bauordnung mit einem Abstand von nur drei Metern zu den Grundstücksgrenzen errichtet werden. Für die drei bayerischen Großstädte gelte diese neue Regelung aber nicht. „Für uns verwunderlich“, sagte Pistel dazu.

Bad Wörishofen will weiterhin eine eher lockere Bebauung in der Kurstadt

Bislang hat die Kurstadt Bad Wörishofen eine solche nachbarschaftliche Nähe durch eine eigene Satzung vermieden. „Wir sehen, es ist am Ende auch ein ökologisches Thema“, sagte dazu Bürgermeister Stefan Welzel (CSU). „Die Abstandsflächen entscheiden natürlich auch darüber, wie grün es in der Stadt ist.“ Pistels Lösungsvorschlag für das Problem nannte Welzel eine ausgewogene Fortschreibung der örtlichen Baupolitik. Mit einer eigenen Satzung soll auch künftig gesichert werden, dass eine eher lockere Bebauung vorherrscht. Im Stadtrat stieß er auf Zustimmung, wenngleich Zweiter Bürgermeister Daniel Pflügl (Grüne) zu bedenken gab, dass hinter der Neuregelung ursprünglich ja der Gedanke stand, den Flächenverbrauch in Bayern zu verringern. „Diese Vorgabe der Regierung hätte aber auch kritische Auswirkungen auf die Stadt“, sagte Pflügl. Deshalb unterstütze er die eigene Satzung. „Ich bitte aber um mehr Wachsamkeit dazu, wie wir in Bad Wörishofen den Flächenverbrauch begrenzen können“, betonte Pflügl.

Die eigene Satzung gilt aber an einer entscheidenden Stelle der Stadt nicht - und auch nicht in den Stadtteilen

Der Stadtrat beschloss die eigene Abstandsflächensatzung zur Bauordnung einstimmig. In Bad Wörishofen gilt künftig 0,7 H statt 0,4 H, wie in der neuen bayerischen Bauordnung vorgesehen. Das H steht für Wandhöhe. Joachim Nägele (FW) gab allerdings zu bedenken, dass diese eigene Regelung ja nur für die Kernstadt gelte. Und, darauf wies Jürgen Thiemann (SPD) hin, nicht für den Bereich der Fußgängerzone, der Kneippstraße. Dort und auch in den Dörfern Bad Wörishofens wird also ab Februar die neue bayerische Bauordnung vollständig gelten.

„Was ist dann mit den Ortsteilen?“, fragte Nägele. „Wollen wir dort das Gleiche machen?“ Manfred Pistel vom Bauamt sagte dazu, man dürfe in den Ortsteilen künftig sogar enger bauen als heute. Und wenn man trotzdem nach Lösungen suche, sollte man dies immer im Einzelfall tun, empfahl er. „Wo die neue Bauordnung gilt, verbessert sich die Situation für die Bauherren“, betonte Pistel.

Bürgermeister Welzel regte an, doch im Zuge der Dorferneuerung für Stockheim vielleicht auch hierzu „etwas zu entwickeln“.

Was gilt in Bad Wörishofen in Sachen baulicher Gleichberechtigung?

Dass es bei individuellen Lösungen, Abweichungen oder Ausnahmen womöglich ein Gerechtigkeitsproblem gebe, merkte Christin Huber (Generation Fortschritt) an. Pistel sagte hierzu, solche Lösungen müssten gut begründet werden. „Die Satzung bringt uns nichts, wenn wir wegen jeder Kleinigkeit Abweichungen zulassen“, sagte Pistel.

Zum Thema Gleichberechtigung merkte Ilse Erhard (CSU) zudem an, dass in der Kernstadt eine Baumschutzverordnung gelte, zudem ein faktisches Bauverbot im Sommer. In den Ortsteilen gebe es beides nicht. Paola Rauscher (Grüne) sagte zu der Debatte, ein Zeichen für weniger Flächenverbrauch sollte „auch bescheideneres bauen sein“ und ergänzte: „Die Zeiten von Löwenbräu-Arkaden sollten vorbei sein.“

Auf einen wichtigen Punkt wies Bernhard Oberstaller vom Bauamt hin. Was die Baugrenzen angeht, gelte immer das, was im jeweiligen Bebauungsplan dazu geregelt ist. „Diese Regelungen gehen immer vor“, betonte Oberstaller.

Bayerns Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU) hatte die neue Bauordnung unlängst gegen Kritik verteidigt. Sie mache das Bauen in Bayern einfacher und schneller, flächensparender und kostengünstiger.

Die neue Bauordnung erlaubt auch höhere Holzhäuser

Neben der viel diskutierten Abstandsregelung bietet die Bauordnung weitere Neuerungen. Unter anderem werde es möglich sein, Dachgeschosse künftig ohne Baugenehmigung als Wohnraum auszubauen. Das sagte ein Sprecher des bayerischen Bauministeriums gegenüber unserer Redaktion. Holzbauten dürfen zudem künftig bis zu 22 Meter hoch werden. Zudem können Gemeinden laut Ministerium künftig Steingärten, Schottergärten und Kunstrasen verhindern.

Der Weg ins Eigenheim soll außerdem schneller werden. „Wenn sich die Baugenehmigungsbehörde innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Bauantrags nicht meldet und fehlende Unterlagen nachfordert, beginnt eine dreimonatige Fiktionsfrist“, erläutert Schreyer. Entscheide die Behörde innerhalb dieser Fiktionsfrist nicht, gelte der Bauantrag automatisch als genehmigt. Die Stadt Nürnberg etwa hat bereits angekündigt, einfache und problemlose Bauanträge einfach über diese Frist zu genehmigen und so Zeit für aufwändigere Verfahren zu gewinnen.

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