Einzelhandel beklagt unfairen Wettbewerb im Lockdown
Plus Während Supermärkte Schuhe, Bekleidung, Spielwaren, Bücher und Blumen verkaufen dürfen, müssen kleine Einzelhändler existenzbedrohende Beschränkungen hinnehmen.
Der Spielwareneinzelhandel ist keineswegs die einzige Branche, die von widersprüchlichen Corona-Maßnahmen in besonderer Weise betroffen ist. Wer Schuhe, Bekleidung, Bücher, Blumen oder andere Pflanzen als Einzelhändler verkauft, muss erleben, dass ihm das wegen Corona verboten ist. Discounter und Supermärkte dürfen diese Warengruppen dagegen weiter in ihren Läden verkaufen.
Supermarkt- und Discountketten sind die großen Gewinner des Lockdowns
„Diese Ungleichbehandlung ist schon seit dem ersten Lockdown im Frühjahr ein massives Thema“, betonen Gabi und Fritz Birkle aus Nassenbeuren. Gabi Birkle betreibt im Mindelheimer Ortsteil ein Blumengeschäft mit Café. Auch sie musste im Frühjahr beim ersten Lockdown schließen, während SB-Warenhäuser und Discounter – von V-Markt, Aldi über Lidl und Co. weiter Blumen und Pflanzen verkaufen durften. Diese haben das sogar noch extra beworben und zusätzliche Waren geordert.
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