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Türkheim: So vergibt der Markt Türkheim seine Bauplätze

Türkheim

So vergibt der Markt Türkheim seine Bauplätze

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    Die Marktgemeinde Türkheim mit ihrer idyllischen Lage an der Wertach und der guten Verkehrsanbindung lockt Häuslebauer an. Mit einem Vergabemodell will der Gemeinderat jetzt dafür sorgen, dass Grundstücke aus dem Besitz der Gemeinde möglichst gerecht an die vielen Interessenten vergeben werden.
    Die Marktgemeinde Türkheim mit ihrer idyllischen Lage an der Wertach und der guten Verkehrsanbindung lockt Häuslebauer an. Mit einem Vergabemodell will der Gemeinderat jetzt dafür sorgen, dass Grundstücke aus dem Besitz der Gemeinde möglichst gerecht an die vielen Interessenten vergeben werden.

    Das gilt auch für alle Interessenten, die bereits auf der Warteliste stehen. Auf die will die Verwaltung jetzt nochmal zugehen. Hier einige Auszüge der Richtlinien:

    • Eigentum/Wohnverhältnisse Der Bewerber oder sein Ehepartner/Lebenspartner darf bei Vertragsabschluss kein eigenes zu Wohnzwecken bebaubares oder bebautes Grundstück bzw. kein zu Wohnzwecken geeignetes Erbbaurecht besitzen. Das gilt nicht, wenn die Wohnverhältnisse in der Eigentumswohnung/Haus nicht angemessen sind und das Wohneigentum innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung des neues Hauses verkauft wird. Unangemessene Wohnverhältnisse sind zum Beispiel, wenn ein Vier-Personen-Haushalt in einer Drei-Zimmer-Wohnung lebt oder wenn Alleinerziehende mit Kindern in einem Vier-Personen-Haushalt in einer Vier-Zimmer-Wohnung leben.
    • Soziale Kriterien Berücksichtigt wird vor allem die Kindersituation je nach Alter des/der Kinder sowie eine mögliche Pflegebedürftigkeit des Bewerbers oder eines engen Familienmitgliedes.
    • Ortsbezug Bewerber, die bereits in Türkheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder waren, werden abgestuft nach Dauer des Wohnverhältnisses berücksichtigt. Maximal können hier 75 Punkte erreicht werden.
    • Arbeitsplatz Wer aktuell in Türkheim seinen Hauptarbeitsplatz hat, wird abgestuft nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt.
    • Ehrenamt Wer innerhalb der Gemeinde seit mehr als vier Jahren ein Ehrenamt ausübt, kann zusätzliche Punkte verbuchen. Zum Ehrenamt gehören die Mitgliedschaft im Vorstand eines Vereins, Aktive in Blaulicht–Organisationen wie Feuerwehren, Funktionträger eines Vereins (z.B. Trainer oder Übungsleiter), Mitglied des Gemeinderates, Mitglied des Pfarrgemeinderates etc.
    • Alter Das Alter des Bewerbers wird mit maximal zehn Punkten (26 bis 40 Jahre) bewertet, wer zwischen 18 und 25 oder zwischen 41 bis 50 Jahre alt ist, wird mit fünf Punkten berücksichtigt. Bewerber ab 50 Jahre bekommen keine Punkte.
    • Warteliste Auch die Wartezeit der Interessenten wird abgestuft berücksichtigt. Wer schon 2016 oder früher sein Interesse bekunden hat, bekommt fünf Punkte. Für jedes Baugebiet wird ein Stichtag festgelegt und bekanntgegeben.
    • Grundstücksvergabe Die Reihenfolge der Bewerber bei der Auswahl der Grundstücke erfolgt über das Vergabesystem in der Reihenfolge der Punkte. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, dann entscheidet das Los über die Reihenfolge. (mz)

    Mehr über den Wohnungsmarkt in Türkheim erfahren Sie hier: Türkheim kämpft gegen explodierende Baulandpreise

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