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Ist dieser Allgäuer so gefährlich, dass er in Sicherungsverwahrung muss?

Unterallgäu

Sie hatte Todesangst vor ihm: Ist dieser Unterallgäuer so gefährlich, dass er in Sicherungsverwahrung muss?

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    Hat ein Mann seine Partnerin erst mit einem Kabel und dann mit bloßen Händen gewürgt? Und ist er so gefährlich, dass er auf lange Zeit weggesperrt werden muss? Mit diesem Fall aus dem Unterallgäu beschäftigen sich die Gerichte.
    Hat ein Mann seine Partnerin erst mit einem Kabel und dann mit bloßen Händen gewürgt? Und ist er so gefährlich, dass er auf lange Zeit weggesperrt werden muss? Mit diesem Fall aus dem Unterallgäu beschäftigen sich die Gerichte. Foto: picture alliance / dpa

    Viele Stunden hat man sich am Memminger Amtsgericht mit diesem Fall beschäftigt: Ein 40-Jähriger soll im Oktober 2025 in einer Gemeinde im Unterallgäu seine damalige Partnerin erst mit dem Kabel eines Heizlüfters und dann mit bloßen Händen gewürgt haben. Jetzt, gegen Ende des Prozesses, steht für den Angeklagten viel auf dem Spiel: Ist er so gefährlich, dass er in Sicherungsverwahrung muss, also so lange ins Gefängnis, bis von ihm keine Gefahr mehr ausgeht?

    Dass er kein unbeschriebenes Blatt ist, hatten schon vorangegangene Prozesstage gezeigt, an denen alte Urteile verlesen wurden. Der Angeklagte war etwa vor acht Jahren an einem tödlichen Gewaltexzess beteiligt gewesen: Das Opfer war damals bei einem Trinkgelage mit anderen Männern in einem ehemaligen Kurhotel in Bad Wörishofen zusammengeschlagen worden, erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und erstickte nach einem Nasenbeinbruch vermutlich an seinem eigenen Blut. Es ist nicht die einzige Straftat des Angeklagten: Insgesamt 15 Eintragungen gibt es im Strafregister unter seinem Namen, darunter auch mehrere Gewaltdelikte.

    Die Frau sprach gegenüber der Polizei von „Todesangst“

    Nun wird ihm vorgeworfen, im Oktober 2025 seine damalige Partnerin in deren Wohnung mit einem Kabel gedrosselt und mit den Händen gewürgt zu haben, dann soll er geflüchtet sein. Ein Polizeibeamter, der später vor Ort war, beschreibt, wie sich die verängstigt wirkende Frau in einem Unterstand für Fahrräder „verschanzt“ hatte: Sie habe von „Todesangst“ gesprochen, erinnert er sich. Auf den Fotos, die er gemacht hat, ist eine rote Linie um ihren Hals zu erkennen, dazu Hautabschürfungen an den Händen. Auch ein anderer Beamter spricht von „Strangulationsmalen am Hals“.

    Ein Nachbar beschreibt als Zeuge vor Gericht, dass es in dem Mehrfamilienhaus „oft Streit, oft Polizeieinsätze“ gegeben habe. Die 43-Jährige habe immer wieder Besucher bei sich gehabt, weil sie nicht allein sein könne, so sein Eindruck. Gemeinsam mit ihnen hörte sie offenbar laute Musik, auch spätnachts. Insgesamt habe er mit ihr und ihrem Partner wenig Kontakt gehabt.

    Das sagt ein Nachbar über den Angeklagten und seine Partnerin

    An einen Vorfall drei bis vier Wochen vor der mutmaßlichen Würge-Attacke erinnert er sich aber noch gut: Er habe aus der Wohnung der Frau Lärm gehört. Als er hochgegangen sei, sei ein zwei Meter großer „Kollege“ des Angeklagten in der Tür gestanden und habe den Daumen hochgehalten, als ob nichts passiert sei. Seine Nachbarin selbst sei in der Ecke gestanden und habe geweint. Er habe die Polizei rufen wollen, so der Zeuge, aber alle hätten ihn beschwichtigt, auch die 43-Jährige, also ließ er es bleiben, auch wenn für ihn nicht alles in Ordnung gewesen sei. In der mutmaßlichen Tatnacht im Oktober 2025 habe er gehört, wie die Frau einmal „hysterisch geschrien habe, als würde man sie wieder schlagen“. Eingeschritten sei er nicht, denn plötzlich sei es wieder ruhig gewesen.

    Ein anderer Nachbar, dessen Aussage verlesen wird, hat in jener Nacht „Gepolter“ gehört. Es sei aber nicht das erste Mal gewesen, dass es laut geworden sei. Der Angeklagte habe oft mit seinen Kumpels in der Wohnung der Frau Alkohol getrunken, so der Nachbar. Er selbst sei nie von ihm bedroht worden, aber er habe sich auch nicht mit ihm angelegt.

    Die Aussage der Mutter des Angeklagten wird ebenfalls lediglich verlesen. Der 40-Jährige hatte den Heizlüfter – also das mutmaßliche Tatwerkzeug – zu seinen Eltern gebracht. Die Mutter beschreibt jedoch auch, dass ihr Sohn in der Vergangenheit immer mal wieder Verletzungen hatte, die ihrer Meinung nach von der 43-Jährigen stammten.

    Noch einmal spricht Richter Nicolai Braun den schon zu Beginn des Prozesses vorgeschlagenen Deal an: Gesteht der 40-Jährige, so könnte er eine Gefängnisstrafe unter zwei Jahren bekommen – und wäre nach der Haft wieder ein freier Mann. Der Angeklagte und sein Verteidiger wollten sich nicht darauf einlassen, sie zweifeln die Glaubwürdigkeit der Ex-Partnerin an.

    Das Landgericht entscheidet nun über eine mögliche Sicherungsverwahrung

    Braun und seine Schöffen haben hingegen „keine Zweifel“ an den Aussagen der Frau. Sie halten eine Freiheitsstrafe von mindestens zweieinhalb Jahren für angemessen. Hinzu kommen die Vorstrafen des Angeklagten sowie die Aussage des psychiatrischen Gutachters, der ihm einen „Hang“ bescheinigte, auch in Zukunft erhebliche Straftaten zu begehen – und damit für die Allgemeinheit gefährlich zu sein. Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien damit gegeben, fasste Richter Braun zusammen.

    Die Entscheidung darüber darf aber nicht das Amtsgericht treffen, weshalb Braun und seine Schöffen das Verfahren nun an die Große Strafkammer des Landgerichts Memmingen verweisen: Dort wird es noch einmal um die Würge-Attacke an sich gehen und um die Frage, ob der Mann für lange Zeit weggesperrt wird. Bis zur Verhandlung bleibt der 40-Jährige in Untersuchungshaft.

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