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Nachbarschaftsstreit im Unterallgäu eskaliert wegen Kater

Unterallgäu

„Ich zünd dir die Hütte an“: Nachbarschaftsstreit eskaliert

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    Zwischen zwei Anwohnern kam es zu einem Streit, der von der Polizei geschlichtet werden musste. (Symbolbild)
    Zwischen zwei Anwohnern kam es zu einem Streit, der von der Polizei geschlichtet werden musste. (Symbolbild) Foto: Alexander Kaya

    Ein 77-jähriger Rentner wirft seinem Nachbarn vor, Steine gegen seine Hauswand geworfen, ihnen im alkoholisierten Zustand Gewalt angedroht und sie beleidigt zu haben. Sätze wie „Ich zünd dir die Hütte an“ sollen gefallen sein. Das Kuriose: Der Nachbar kündigt seinerseits rechtliche Schritte gegen den Rentner an. Was ist vorgefallen?

    Ein Kater ist der Auslöser der Gerichtsverhandlung

    Vor Gericht erklärt der Nachbar, der in der Verhandlung als Angeklagter vor Gericht steht, dass sein fünfjähriger Kater schwer vom 77-Jährigen verletzt worden sei. Er sei sich außerdem sicher, dass der Mann schon einmal ein Tier verletzt haben soll. „Im Dorf sagt man, er hat seinen Hund geschlagen“, erzählt er und behauptet, der Rentner habe seinen Kater mit einer Schaufel so heftig geschlagen, dass das Tier „halb tot“ gefunden worden sei – zumindest sei es ihm so von Augenzeugen übertragen worden.

    Auf der Arbeit hätten Nachbarn den Angeklagten darüber informiert, dass das Tier schwer verletzt bei ihnen liegt. Sofort habe er den Kater mit Brüchen in die Tierklinik gebracht. Die Behandlung habe sich über Wochen hingezogen und rund 3500 Euro gekostet, sagt der Angeklagte. Mittlerweile ist der Kater wohlauf und hält sich wieder draußen auf.

    Auffällig sei das Verhalten des 77-Jährigen gewesen: Er sei von sich aus zu ihm nach Hause gekommen und habe ungefragt geschildert, was passiert sein soll. Einige Tage später sei der Angeklagte auf eine „Party“ gegangen, um „den Kopf freizubekommen“. Doch der Alkohol habe seine Wut nur verstärkt. Er sei dann losgezogen, um seinen Nachbar zur Rede zu stellen. Dort habe er ihn lautstark aufgefordert, aus dem Haus herauszukommen.

    Rentner weist Schuld von sich: „Hexenjagd, die so nicht stimmt“

    Der 77-Jährige ist an diesem Tag selbst ins Gericht gekommen, um als Zeuge auszusagen. Inhaltlich beschreibt er den Vorfall in vielen Punkten wie der Angeklagte. Dabei thematisiert er die Beschimpfungen und zitiert Sätze wie „von euch bleibt keiner übrig“ und „ich mach’ dasselbe wie du mit dem Kater“.

    Seiner Darstellung nach habe er den Kater bereits verwundet auf dem Dach seines Schuppens gefunden. Scheinbar gab es zuvor einen Zusammenprall mit einem Auto. Er habe das Tier aufheben wollen und dafür eine Schaufel benutzt. Die Vorwürfe gegen ihn bezeichnet er vor Gericht als eine „Hexenjagd, die so nicht stimmt“.

    Ein ermittelnder Beamter bestätigte vor Gericht, dass er den Angeklagten in jener Nacht vom Grundstück verwiesen habe. Zuvor sei ein Alkoholtest durchgeführt worden, der einen Wert von 1,4 Promille ergeben habe. Danach sei er friedlich zu seinem Haus zurückgegangen. Tage später habe der 77-Jährige die Polizei erneut in der Nacht alarmiert: Der Angeklagte soll Steine gegen seine Wand geworfen haben. Dieser bestreitet wiederum die Anschuldigung und ist laut Beamten beim Eintreffen der Polizei in seiner Wohnung gewesen.

    Die beiden Männer treffen sich schon bald erneut vor Gericht

    Der Angeklagte hatte eingangs eingeräumt, nach der Party auf dem Grundstück gewesen zu sein und ihn dort beleidigt zu haben. An Details habe er sich nach eigenen Angaben wegen seines alkoholisierten Zustandes nicht mehr sicher erinnern können. Die Richterin stellte das Verfahren vorläufig gegen eine Geldauflage von 900 Euro ein, die der Angeklagte in fünf Raten an ein Tierheim zahlen muss.

    Damit ist die Auseinandersetzung jedoch nicht beendet: Die beiden Männer werden sich voraussichtlich schon bald erneut vor Gericht gegenüberstehen. Dann muss der 77-Jährige zu den Vorwürfen Stellung nehmen, den Kater vorsätzlich verletzt zu haben.

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