Juristisch ist der Fall klar: Eine Pflegerin, die bei einer Seniorin lebt und sich rund um die Uhr um sie kümmert, hat deren Schmuck gestohlen und sich dann selbst gestellt – die Frau gehört bestraft. Doch vor Gericht zeigt sich: Es gibt noch eine andere Seite der Geschichte.
Mit Handschellen wird die 43-jährige Angeklagte in den Saal des Memminger Amtsgerichts geführt. Sie kommt aus der Untersuchungshaft, in der sie die letzten beiden Monate verbracht hat. Ihre Gesichtszüge sind angespannt, der Blick ist starr nach vorne gerichtet, als die Staatsanwältin die Anklage verliest. Demnach hat die 43-Jährige als Pflegerin bei einer Seniorin in Mindelheim gelebt und gearbeitet. Im Frühjahr 2024 stellte sie sich bei der Polizei, um sich selbst anzuzeigen: Sie habe der Seniorin Schmuck, Parfums und Münzen im Wert von rund 1000 Euro gestohlen.
Die Pflegerin legt vor Gericht ein Geständnis ab
Über ihren Verteidiger Stefan-Marc Rehm bestätigt die angeklagte Pflegerin ihr Geständnis, das sie schon damals bei der Polizei abgelegt hatte. „Sie hat an dem Abend erkannt: So geht das nicht mehr weiter“, sagt er und schildert ihre Situation. Die 43-Jährige habe viele Jahre in der Pflege gearbeitet und sei „völlig ausgebrannt“. Immer im Wechsel habe sie über mehrere Wochen lang eine Person rund um die Uhr betreut und sei dann wieder die gleiche Zeit in ihrer Heimat gewesen. Was zunächst wohl wie ein gutes Modell klang, wurde für die Frau immer mehr zum Albtraum. „Eine fast gefängnisartige Situation, wie sie es jetzt auch erlebt“ sei die Pflege gewesen, so ihr Anwalt. In der Zeit in Mindelheim habe sie Heimweh und Sehnsucht nach ihrer Familie gehabt. Das führte dazu, dass sie zu trinken begann – und dann in dieser Stimmung immer mehr Schmuck an sich genommen habe: eine Armbanduhr, Ringe, Ketten, Ohrringe und mehr.
Zu Hause bei ihrem Verlobten und auch jetzt im Gefängnis sei Alkohol kein Thema für seine Mandantin, versicherte Rehm. Nur in belastenden Situationen greife sie zur Flasche. Dass sie weiterhin in der Pflege arbeite, „das geht nicht mehr“. Eine gute Freundin könnte ihr eine Arbeit als Reinigungskraft in einem Krankenhaus vermitteln, dort will die 43-Jährige anfangen, wenn sie aus der Haft entlassen werde. „Sie möchte einfach mal Tage haben, an denen sie acht bis neun Stunden arbeitet und nicht rund um die Uhr“, so ihr Verteidiger.
Es ist nicht der erste Diebstahl der Frau
Gegen die Frau spricht ihr Vorstrafenregister: Bereits viermal hatte sie sich in den vergangenen zwölf Jahren wegen Diebstahls verantworten müssen, bislang war sie immer mit einer Geldstrafe davongekommen. Seine Mandantin wolle eine Therapie machen, um ihre Probleme in den Griff zu bekommen, sagt ihr Verteidiger und ergänzt: „Das ist nur dann ein massives Problem, wenn sie in diesen Pflegesituationen ist.“
Er bittet das Gericht um eine maßvolle Beurteilung des Falls: „Es ist kein Schaden entstanden und ohne ihr Geständnis wären wir nicht hier. Es ist das frühestmögliche Geständnis, das man sich vorstellen kann.“ Für ihn sei es ein „Schrei nach Hilfe“ gewesen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die aber wegen der geordneten Verhältnisse und einer geringen Rückfallwahrscheinlichkeit zur Bewährung ausgesetzt werden könne, dazu eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro.
Richterin Kahnert verurteilt die 43-Jährige zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, sie muss also nicht mehr zurück ins Gefängnis. Es sei „ganz, ganz außergewöhnlich“, dass sich die Frau bei der Polizei gestellt habe, betont die Richterin, die aber auch die Vorstrafen und das ausgenutzte Vertrauen anspricht. Drei Jahre darf sich die Pflegerin nichts zuschulden kommen lassen, zudem muss sie 20 Sozialstunden ableisten.
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