Der Milliardär führt sich auf wie ein Sonnenkönig. Die Landesregierung hat mit der Corona-Verordnung klar formuliert, welche Geschäfte, bis zu welcher Größe öffnen dürfen. Und Erwin Müller setzt sich einfach darüber hinweg.
„Für die Frage der Berechnung der Verkaufsfläche gibt es eine klare Regelung: Abtrennungen und Teilöffnungen von Verkaufsflächen sind nicht zugelassen“, schrieb das Ministerium. Da gibt es in Sachen Abt nichts zu deuteln, Erwin Müller hält seine Umsatzziele schlichtweg für wichtiger als die Vorgaben des Infektionsschutzes. Nur eine Beschreibung passt: skandalös.
Die Ulmer Stadtverwaltung schaut dabei ziemlich dumm aus der Wäsche. Doch hätten die Behörden wirklich so hart reagieren sollen, wie es Teile der Bevölkerung fordern? Mit „Zwangsmaßnahmen“, wie es Czisch nennt, die wohl nicht ohne einen martialischen Auftritt von Polizisten in einem Haushaltswarengeschäft abgelaufen wären? Nein. Zu Recht betont Czisch die Rolle des Rechtsstaats. In dieser Ausnahmesituation muss dieser jetzt erst recht gelten. Auch wenn in der Tat längst der Eindruck entstanden ist, dass Erwin Müller mit seinem Großkonzern der Stadt auf der Nase herumtanzt. Die Stadt muss nun ganz cool mit wirklich empfindlichen Bußgeldern reagieren. Diese Sprache versteht Milliardär-Müller, der seinen Ruf als Raffzahn auch im hohen Alter noch auszubauen vermag.
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