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Neu-Ulm: Kinderbetreuung: Stadt Neu-Ulm erstattet Gebühren

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Kinderbetreuung: Stadt Neu-Ulm erstattet Gebühren

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    Wessen Kind derzeit keine Betreuungseinrichtung besuchen kann, der kann die Elternbeiträge rückwirkend zurückerstattet bekommen.
    Wessen Kind derzeit keine Betreuungseinrichtung besuchen kann, der kann die Elternbeiträge rückwirkend zurückerstattet bekommen. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Seit eineinhalb Wochen sind die Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in der Stadt Neu-Ulm aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. Die Schließzeit gilt voraussichtlich bis einschließlich 19. April. Betreut werden in dieser Zeit nur Kinder, deren Eltern in sogenannten „systemkritischen Berufen“ arbeiten und die aufgrund von dienstlichen oder betrieblichen Notwendigkeiten ihre Kinder nicht selbst betreuen können.

    Eltern, deren Kinder die städtischen Kitas oder die Mittagsbetreuung an Grund- und Hauptschulen seit der angeordneten Schließung nicht mehr besuchen konnten, erhalten die Elternbeiträge rückwirkend zurückerstattet. Zurückerstattet werden auch die Gebühren für Mahlzeiten in den Einrichtungen. Die Erstattung erfolgt tagesscharf, also für jeden Tag, an dem die Einrichtungen nicht besucht, beziehungsweise die Leistungen aufgrund der Schließungen nicht in Anspruch genommen werden konnten. Nach Ablauf der Schließtage werden den Eltern die Gebühren automatisch rückerstattet. Mehr Infos gibt es auf der Website der Stadt Neu-Ulm. (az)

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