Die Zahl der Anträge ist bislang überschaubar, doch im Neu-Ulmer Bauausschuss sorgen sie jedes Mal für Diskussionen. Es geht um Nutzungsänderungen von Wohnungen in Ferienwohnungen. Bei der Stadt landen solche Anträge regelmäßig auf dem Tisch, denn mit Ferienwohnungen lässt sich mehr Geld verdienen als mit langfristiger Vermietung. Bei der Genehmigung hat die Verwaltung wenig Spielraum, weil es in Neu-Ulm, anders als etwa in München oder Stuttgart, keine Zweckentfremdungssatzung gibt. Eine solche Regelung soll nun aber auf den Prüfstand.
Neu-Ulm
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